Tübingen

Wiederverwendung

Die Firma Vangerow in Mittelstadt ist Wegbereiter für ein neues Gesetz gegen Elektroschrott. Darüber berichtete Thomas de Marco. Als Schlagwort verwendete er „Wiederverwertung“.

23.05.2024

Von Ivo Lavetti, Tübingen

Das Stichwort „Wiederverwertung“ in der Überschrift hat tatsächlich keinerlei Bezug zum Recht auf Reparatur. Wer ein Elektrogerät repariert, um Elektroschrott zu vermeiden, ermöglicht dessen Weiterverwendung. Repariert man jedoch ein weggeworfenes Gerät, dann ist die anschließende Nutzung eine Wiederverwendung. Eine Wiederverwertung ist dagegen die Nutzung von Sekundärrohstoffen, welche bei der Zerstörung von Elektrogeräten (Recycling) gewonnen wurden.

Eine Verwertung zielt in der Kreislaufwirtschaft darauf ab, andere Materialien zu ersetzen. Als Wiederverwendung wird die Nutzung von Erzeugnissen, an denen die Abfalleigenschaft beseitigt wurde, bezeichnet. Alle Maßnahmen, die dazu führen, dass kein Abfall entsteht, dienen der Weiterverwendung. Das Recht auf Reparatur verfolgt die Vermeidung von Elektroschrott und damit eine Weiterverwendung von Elektrogeräten; hat also gar nichts mit einer Wiederverwertung zu tun.

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Erstellt:
23.05.2024, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 23sec
zuletzt aktualisiert: 23.05.2024, 01:00 Uhr

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