Umweg über Liechtenstein

Wie ein Brief nach Lichtenstein auf Auslandsreise ging und nun Gerichte beschäftigt

Die Post hat seinen Reisepass mit einem Visum für Thailand statt nach Lichtenstein-Unterhausen ins Fürstentum Liechtenstein geschickt – nun verlangt Klaus Brandt Schadenersatz. Und erweist sich als überaus hartnäckig.

12.07.2016

Von Thomas de Marco

Das Ehepaar Daranee und Klaus Brandt aus Lichtenstein-Unterhausen mit dem herumgeirrten Reisepass (rechts) und dem Ersatzdokument. Bild: Haas

Das Ehepaar Daranee und Klaus Brandt aus Lichtenstein-Unterhausen mit dem herumgeirrten Reisepass (rechts) und dem Ersatzdokument. Bild: Haas

Unterhausen/Bonn. Klaus Brandt, 71 Jahre, kennt sich in Südostasien bestens aus: Auf Anraten seines früheren Chefs ist er 1999 das erste Mal nach Thailand gereist, seither besucht er das Land jedes Jahr. Nach seiner Pensionierung 2006 verbringt er mit seiner aus Thailand stammenden Frau regelmäßig die Wintermonate in Pattaya. Doch als er im Oktober 2014 wieder dorthin fliegen wollte, ging einiges im Vorfeld gründlich schief. Schuld daran ist die Deutsche Post, die auf dem frankierten Rückumschlag ein „E“ zu viel sah und diesen im Fürstentum statt im Echaztal zustellte (wir berichteten).

Im Brief war Brandts Reisepass mit Visum für Myanmar. Für den Ausweis wollte er auch noch das Ein-Jahres-Visum für Thailand beantragen. Weil der Verbleib seines Dokuments damals aber erst noch per Nachforschungsantrag von der Post geklärt werden musste, besorgte sich Brandt bei der Lichtensteiner Gemeindeverwaltung einen Express-Ersatzpass für 91 Euro. Der traf gerade noch rechtzeitig morgens ein am Tag, für den das Ehepaar den Thailand-Flug gebucht hatte. „So konnten wir wenigstens fliegen“, erklärt der 71-Jährige.

Weil aber das Ein-Jahres-Visum im neuen Pass fehlte, bekam Brandt nur ein Touristenvisum für Thailand. Dieses Visum musste er während seines Aufenthalts zweimal erneuern lassen, indem er einmal nach Myanmar und einmal nach Singapur aus- und wieder einreiste. Gekostet habe ihn dieser ganze Umstand mehr als 1000 Euro, 740 davon kann er nachweisen.

Und diese Summe klagte der Versicherungsjurist nun bei der Post ein. Vor kurzem hat ihm das Bonner Amtsgericht in erster Instanz zwar prinzipiell Recht gegeben, aber die Post nur auf Zahlung von 25 Euro verurteilt – wegen eines „entschuldbaren Augenblicksversagens“.

Damit ist der gebürtige Lübecker, der für die Zurich-Versicherung als Haftpflicht-Regulierungsbeauftragter für Großschäden gearbeitet hatte, gar nicht einverstanden: „Die Post hat drei kapitale Böcke geschossen: Auf meinem Rückumschlag ist eine fünfstellige Postleitzahl, in der Schweiz und in Liechtenstein gibt es nur vierstellige. Das Auslandskennzeichen wie ‚FL‘ für Liechtenstein fehlt, außerdem ist der Brief nur für den Transport innerhalb Deutschland frankiert.“

Deshalb geht Brandt in Berufung vors Bonner Landgericht – erleichtert habe ihm diesen Schritt, dass seine Rechtsschutzversicherung auch dafür aufkomme, sagt der Versicherungsjurist. Dabei erfährt er nun auch einiges über seine eigene Branche. Denn die Versicherung, für die Brandt über 30 Jahre gearbeitet hatte und bei der er seine Rechtsschutzversicherung laufen hat, meldete sich bei ihm: Sein Vertrag müsse „saniert“ werden – sprich: Die Versicherung wolle den alten kündigen und einen neuen anbieten mit einem Vielfachen an Versicherungs-Prämie plus Selbstbeteiligung, sagt Brandt empört.

Er vermutet, dass dieser Rechtsstreit das Fass, in dem bei ihm einige „Verkehrssachen“ versenkt sind, zum Überlaufen gebracht hat. Wie dem auch sei: „Die müssten mich kennen. Die beschäftigen Leute wie mich, die hartnäckig sind und sich behaupten können, wenn es um Schadensfälle geht. Nun richtet sich das eben gegen sie selbst.“

Vor allem aber richtet sich der Ärger des 71-jährigen Lichtensteiners gegen die Deutsche Post, die ihm lediglich die festgesetzte Unkostenpauschale von 25 Euro erstatten will. „Ich habe denen von Anfang an gesagt, dass ich unter allen Umständen kompromissbereit bin und mich auch mit 400 Euro zufrieden geben würde“, sagt Brandt. Aber offenbar fühle sich das Unternehmen in diesem Fall sehr sicher.

Wann das Bonner Landgericht als Berufungsinstanz darüber entscheidet, ist noch nicht terminiert. Der Brief, der den Umweg über das Fürstentum Liechtenstein genommen hat, ist 2014 im Übrigen doch noch in Lichtenstein-Unterhausen angekommen. Allerdings mit 30 Tagen Verspätung – da war Brandt längst in Thailand.

Dieses Einschreiben landete im Fürstentum Liechtenstein statt in Lichtenstein.

Dieses Einschreiben landete im Fürstentum Liechtenstein statt in Lichtenstein.

Zum Artikel

Erstellt:
12.07.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 49sec
zuletzt aktualisiert: 12.07.2016, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Wirtschaft: Macher, Moneten, Mittelstand
Branchen, Business und Personen: Sie interessieren sich für Themen aus der regionalen Wirtschaft? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Macher, Moneten, Mittelstand!