Tübingen · Justiz
Wer will ehrenamtlich Recht sprechen?
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Strafrechtspflege gewählt – auch in Tübingen.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die an den Amtsgerichten und Landgerichten als Vertretung des Volkes an der Strafrechtsprechung teilnehmen. Auch ohne juristische Ausbildung sprechen sie gleichberechtigt Recht im Team mit Berufsrichtern. Sie tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil, bringen die öffentliche Auffassung von Schuld und Strafe in das Verfahren ein und tragen so zu einer unabhängigen und bürgernahen Justiz bei. Die nächste Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Wer zum Richten über Menschen berufen wird, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch dann gewahrt werden können, wenn Angeklagte aufgrund ihres Verhaltens in der Verhandlung oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder sie die öffentliche Meinung bereits vorverurteilt hat.
Die Vorauswahl der Schöffinnen und Schöffen für Erwachsenenstrafverfahren trifft der Tübinger Gemeinderat im Mai 2023. Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Tübingen im Herbst 2023. Interessierte können sich bis zum 30. April 2023 bewerben. Alle Gemeinderatsfraktionen haben eine Ansprechperson benannt. Das sind für die AL/Grüne Christoph Joachim, für die CDU Rudi Hurlebaus, für die SPD Gundula Schäfer-Vogel, für die Tübinger Liste Christian Wittlinger, für die Linke Gerlinde Strasdeit und für die FDP Anne Kreim. Sie helfen gerne weiter, ebenso wie die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung. Die Kontaktdaten, Bewerbungsformulare und weitere Informationen gibt es im Netz auf www.tuebingen.de/schoeffenwahl.