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Welche Auswirkung haben die neuen Nofollow-Attribute von Google für die Webseiten?

Das Nofollow-Attribut wurde von Google vor rund 14 Jahren eingeführt. Seitenbetreiber konnten damit anzeigen, dass sie keine Verantwortung für den Link übernehmen möchten.

30.09.2019

Bild: Pixabay

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Die Anweisung lautete also: Der Link soll weder vom Crawler noch vom Ranking-Algorithmus der Suchmaschine beachtet werden. Nun hat Google allerdings gleich zwei Veränderungen angekündigt. Zum einen wird das Nofollow-Attribut zukünftig nicht mehr als Anweisung, sondern lediglich als Hinweis verstanden. Die Links können von der Suchmaschine und dem dahinterstehenden Algorithmus also trotzdem erfasst und verarbeitet werden. Gleichzeitig wurden zwei neue Attribute eingeführt, die eine noch deutlichere Kennzeichnung ermöglichen: Das Sponsored-Attribut (rel=‘sponsored‘) und das UGC-Attribut (rel=‘ugc‘). Sie ersetzen die bisherige Nofollow-Kennzeichnung nicht, sondern ergänzen sie.

Was bedeuten die neuen Attribute?

Das Sponsored-Attribut erklärt sich eigentlich von selbst. Es soll immer dann verwendet werden, wenn ein Link gesetzt wird, für den eine Gegenleistung erfolgt ist. Dies geht von normaler Werbung über gekaufte Links bis hin zu Kooperationen auf Tauschbasis. Dem Algorithmus soll so signalisiert werden: Dieser Link wurde nicht auf natürliche Art und Weise gesetzt und stellt somit keine klassische Empfehlung dar.

Das UGC-Attribut wiederum ist ein Akronym und steht für „User generated Content“. Hier wird also zum Ausdruck gebracht, dass der Link nicht durch den Seitenbetreiber selbst gesetzt wurde. Dies kann beispielsweise bei Leserkommentaren zu Artikeln oder Forenbeiträgen sinnvoll sein. Besonders aussagekräftig dürfe das bei Seiten mit guten SEO-Kennzahlen sein.

Warum gibt es die neuen Kennzeichnungen?

Google hat jahrelang versucht, unnatürliche Links aus dem Ranking herauszuhalten. Wer gekaufte Links etwa nicht entsprechend versah, dem drohte eine Abwertung. Inzwischen sind einige Seiten - unter anderem die deutsche Wikipedia - daher dazu übergegangen, ausgehende Links standardmäßig als Nofollow zu kennzeichnen. Diese Links sollen durch die Veränderungen für die Suchmaschine besser nutzbar werden. Webseitenbetreiber erhalten zudem die Möglichkeit, ihre Links genauer zu definieren. Die Wikipedia beispielsweise dürfte zukünftig das UGC-Attribut nutzen und somit eine Abgrenzung zu gekauften Links verdeutlichen. Ob Google die gesetzten Ziele erreichen wird, bleibt aber zunächst noch abzuwarten.

Was müssen Webseitenbetreiber nun tun?

Erst einmal nichts. Denn die von Google durchgeführten Änderungen sind rückwärtskompatibel. Wer also nicht gerade ohnehin plant, die Link-Attribute zu überarbeiten, muss dies auch nicht tun. Ein Ranking-Vorteil dürfte dadurch jedenfalls nicht entstehen. Zu bedenken ist allerdings, dass Google ab dem 1. März 2020 beim Crawling auch allen Nofollow-Links folgen wird. Unter Umständen könnten dann Inhalte bei den Suchergebnissen auftauchen, die zuvor nicht zu finden waren. Allerdings galt auch bisher schon: Ein Nofollow-Attribut allein bot keinen ausreichenden Schutz gegen das Crawling. Von daher ist auch dieser Punkt für die meisten Seitenbetreiber zu vernachlässigen.

Wie ist bei neu gesetzten Links zu verfahren?

Auch hier gilt: Veränderungen sind möglich, aber nicht zwingend. Google hat ausdrücklich bestätigt, dass auch zukünftig schlicht das Nofollow-Attribut für alle Links, für die keine Verantwortung übernommen werden soll, verwendet werden kann. Die neu eingeführten Kennzeichen helfen der Suchmaschine aber, die einzelnen Links besser zu verstehen und zu gewichten. Google empfiehlt daher deren Nutzung. Da es grundsätzlich keinen großen Aufwand bedeuten dürfte, statt einem Attribut nun drei zu verwenden, spricht nichts dagegen, dem Wunsch der Suchmaschine zu folgen. So ist man auch gewappnet, sollte Google doch einmal eine entsprechende Kennzeichnung verlangen.

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Erstellt:
30.09.2019, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 37sec
zuletzt aktualisiert: 30.09.2019, 06:00 Uhr

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