Berlin/Tübingen · Arbeitsmarkt

Förderung bei Kurzarbeit

Annette Widmann-Mauz (CDU) und Martin Rosemann (SPD) würdigen Verbesserungen für Eltern und Kurzarbeiter.

24.04.2020

Von ran

„Schwangere brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass ihr Elterngeld wegen Corona künftig geringer ausfällt.“ Die Tübinger CDU-Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz weist nach der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs auf neue Regelungen hin, die sicherstellen, dass das Einkommen aus der Zeit vor der Corona-Krise zur Grundlage des künftigen Elterngelds gemacht wird. Das helfe Schwangeren und ihren Partnern, die aktuell wegen Kurzarbeit ein geringeres Einkommen haben. Auch Eltern in systemrelevanten Berufen, die derzeit mehr arbeiten müssen, als im Elterngeldbezug eigentlich vorgesehen ist, sollten keine Nachteile haben, versichert die Bundesvorsitzende der Frauen Union: „Sie können ihre Elterngeld-Monate schieben, da sie jetzt in unserem Gemeinwesen benötigt werden.“

Martin Rosemann, Tübinger SPD-Abgeordneter und stellvertretender Sprecher seiner Fraktion für Arbeit und Soziales, hebt das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ zur „Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ hervor, für das er federführend verantwortlich war. Es soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Die große Koalition habe bereits die Bezugsdauer der Kurzarbeit auf bis zu 21 Monate verlängert für Beschäftigte, deren Betriebe schon vor der Krise in Kurzarbeit waren. Nun werde das Instrument der Kurzarbeit weiter flexibilisiert und stärker mit Weiterbildung verbunden. Bei Bedarf könne die Bundesregierung künftig die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auch bei Teilstörungen auf dem Arbeitsmarkt auf bis zu 24 Monate verlängern.

„Perspektivisch kann dies beispielsweise mit Blick auf die Automobilzulieferer in unserer Region wichtig sein“, betont Rosemann. Auch werde ein Rechtsanspruch auf Förderung beim Nachholen eines Berufsabschlusses für Ungelernte eingeführt, es würden mehr Anreize für Weiterbildung bei Kurzarbeit oder in Transfergesellschaften geschaffen, und die Förderung der Bundesagentur für Arbeit bei der Weiterbildung von Beschäftigten werde „noch einmal deutlich“ erhöht. Vereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften zur Weiterbildung würden mit einem höheren Fördersatz belohnt.

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Erstellt:
24.04.2020, 15:37 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 55sec
zuletzt aktualisiert: 24.04.2020, 15:37 Uhr

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