Universitätsgremien

Vorwärts in die Vergangenheit

Laut Richterspruch ist das derzeit geltende Hochschulgesetz verfassungswidrig. Wie wird sich das in Zukunft auf die Gremienarbeit an der Tübinger Universität auswirken?

18.11.2016

Von ust

Das Urteil atme den Geist der sechziger Jahre, mit diesen starken Worten hatte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer den Spruch des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg kommentiert. Die Verfassungsrichter hatten die Regelungen im geltenden Hochschulgesetz zu (Ab-)Wahl von Rektor und Rektorat für verfassungswidrig erklärt. Träger und Garanten der Wissenschaftsfreiheit seien die Professoren, ihre Position gegenüber dem Rektorat und dem Universitätsrat soll künftig gestärkt werden. Demnach darf die Unispitze nicht gegen das Votum der Hochschullehrer eingesetzt werden. Bis März 2018 soll das Ministerium nun eine Novelle des Gesetzes vorlegen.

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Erstellt:
18.11.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 06sec
zuletzt aktualisiert: 18.11.2016, 01:00 Uhr

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