Corona
Vorläufig Maskenpflicht an Schulen
Im Land gelten neue Regeln. Strengere Auflagen für USA- und Israelreisende.
Stuttgart. In den Schulen im Land gilt nach den Sommerferien ab dem 13. September für zunächst zwei Wochen eine generelle Maskenpflicht im Unterricht. Das ist Bestandteil der neuen Corona-Verordnung, die seit heute gilt. Viele Bereiche des öffentlichen Lebens stehen nur noch Menschen offen, die entweder von einer Corona-Infektion genesen, gegen das Virus geimpft oder aktuell negativ getestet sind. Damit ist klar: Für vollständig geimpfte und genesene Menschen werden die Corona-Beschränkungen im Südwesten inzidenzunabhängig weitgehend aufgehoben.
In anderer Hinsicht werden die Regeln strenger. Die USA und Israel gelten seit Sonntag als Corona-Hochrisikogebiete. Das Robert-Koch-Institut hatte die Einstufung wegen stark steigender Infektionszahlen angekündigt. Auch Montenegro, Kenia und Vietnam sowie Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien werden nun als Corona-Hochrisikogebiete geführt, was besondere Quarantäne-Vorschriften nach sich zieht. Die Türkei gilt ab Dienstag als Hochrisikogebiet. Einreisende aus diesen Regionen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Geimpfte und Genesene können die Quarantäne aber abwenden, wenn sie bereits vor ihrer Einreise einen Genesenen- oder Impfnachweis an die deutschen Behörden übermitteln. Bei nachträglicher Einreichung der Dokumente oder bei einem Negativtest kann die Quarantäne verkürzt werden. dpa
Südwestumschau