Tübingen

Vorgaben

Jedes Wochenende rücken frühmorgens in Tübingen ein Dutzend Straßenreiniger aus. Sie räumen auf mit dem, was von den Feiern draußen übrig bleibt („Die Reste der Feste“, 9. Juli).

10.07.2018

Von Ivo Lavetti, Tübingen

Die Vermeidung von Abfällen steht in der Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Paragraf 6 an erster Stelle. Auch die mehrfache Verwendbarkeit und technische Langlebigkeit für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen hat in Paragraf 23 zur Produktverantwortung ebenfalls Priorität. Diese Vorgaben zielen auf eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sind daher in Tübingen gleichermaßen von der gesamten Stadtgesellschaft umzusetzen.

Als Bürger von Tübingen fordere ich die Stadtverwaltung Tübingen daher auf, unverzüglich ein geeignetes Mehrweg- oder Pfandsystem und, wo dies nicht möglich ist, eine Entsorgungsgebühr für das Inverkehrbringen von Verpackungen im Straßenverkauf einzuführen, wobei letztere auch das Sortieren der Abfälle für eine Vorbereitung zur Wiederverwertung nach Paragraf 6 KrWG abdecken muss.

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Erstellt:
10.07.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 21sec
zuletzt aktualisiert: 10.07.2018, 01:00 Uhr

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