Tübingen · Justiz

Von der Meinungsfreiheit gedeckt

Saskia Eskens „Covidioten“-Aussage für Tübinger Staatsanwaltschaft nicht strafbar.

08.09.2020

Von Fabian Renz-Gabriel

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat die Strafanzeigen gegen die SPD-Vorsitzende Saskia Esken wegen des Vorwurfs der Beleidigung geprüft und sieht keinen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Das teilte die Staatsanwaltschaft am gestrigen Dienstag mit.

Nach einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin am 1. August hatte die SPD-Politikerin getwittert: „Tausende #Covidioten feiern sich in #Berlin als ‚die zweite Welle‘, ohne Abstand, ohne Maske. Sie gefährden damit nicht nur unsere Gesundheit, sie gefährden unsere Erfolge gegen die Pandemie und für die Belebung von Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft. Unverantwortlich!“

In der Folge gingen Hunderte Strafanzeigen von Demonstrationsteilnehmern bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ein, die sich durch die Äußerung beleidigt fühlten. Die Staatsanwaltschaft sieht in Eskens „Covidioten“-Aussage jedoch keine strafbare Beleidigung. In der Pressemitteilung heißt es: „Die Äußerung der SPD-Vorsitzenden stellt eine kritische Reaktion auf das Verhalten der Personen dar, die bei der Veranstaltung bewusst Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos missachteten. Es handelt sich um eine politische Äußerung im Rahmen einer Auseinandersetzung in der Sache, die als solche vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.“

Die Tübinger Justiz ist für den Fall verantwortlich, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Tatjana Grgic auf Nachfrage, weil der Wohnort Eskens im Zuständigkeitsbereich der Tübinger Staatsanwaltschaft liegt. Die SPD-Politikerin wohnt im Landkreis Calw. Die ersten Anzeigen gingen laut Staatsanwältin Grgic in Tübingen ein, weitere Anzeigen wurden von anderen Staatsanwaltschaften nach Tübingen weitergegeben. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft befasste sich mit Anzeigen in der gleichen Sache – mit demselben Ergebnis. Wie viele Anzeigenerstatter aus Tübingen oder der Region kommen, konnte die Staatsanwaltschaft nicht sagen.

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Erstellt:
08.09.2020, 15:22 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 50sec
zuletzt aktualisiert: 08.09.2020, 15:22 Uhr

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