Anordnung
Vogel-Seuche: Stallpflicht jetzt auch im Kreis Reutlingen
Um eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest auf den Landkreis Reutlingen zu verhindern, verordnet dieser von Samstag, 14. Januar, an ein Aufstallungsgebot (Stallpflicht) für gewerbliche und private Geflügelhalter.
Es gilt in Wannweil, Walddorfhäslach, Degerschlacht, Rommelsbach, Sickenhausen, Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt und Pliezhausen. Alternativ zur Haltung im Stall können auch Maßnahmen ergriffen werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern sollen, wie beispielsweise Vogelschutznetze. Grund für diese Präventionsmaßnahme, so das Landratsamt, ist das Übergreifen des Virus auf andere Vogelarten.
Die bisher erkrankten Schwäne im Landkreis Tübingen galten als sesshaft, daher konnte eine Übertragung auf Wirtschaftsgeflügel bisher als eher unwahrscheinlich eingestuft werden. Weil das Virus nun auf andere Wildvögel übergegangen ist, ordnet der Landkreis die Stallpflicht bis 31. März an. Am 5. Januar waren im Kreis Tübingen erstmals bestätigte Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Solche sind im Landkreis Reutlingen aktuell nicht bekannt.
Info Die Verfügung kann im Internet unter https://www.kreis-reutlingen.de/Bekanntmachungen nachgelesen werden.