Tübingen/Reutlingen
Vier Jahre Haft für Messerattacke
Der 24-Jährige, der am 4. Juni dieses Jahres nachts auf einen Taxifahrer eingestochen hat, ist vom Landgericht Tübingen wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Außerdem muss der von Alkohol und Drogen abhängige Reutlinger in eine Entziehungsanstalt. Vor dieser Therapie muss er allerdings acht Monate Haft absitzen. Der Mann habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Armin Ernst von der Schwurgerichtskammer. Es sei reiner Zufall, dass der Taxifahrer nicht lebensgefährlich verletzt worden war. Das Opfer ist seit der Tat arbeitsunfähig, kann immer noch nicht richtig laufen und muss erneut operiert werden. Er möchte auch nicht mehr als Taxifahrer arbeiten. Der 24-jährige Täter hatte die Tat gestanden und 10 000 Euro als Wiedergutmachung an das Opfer gezahlt.