Kontrolle · Tübingen

Waagen & Verpackung: Verstoßquote 20 Prozent

Das Regierungspräsidium kontrolliert in ganz Baden-Württemberg Waagen und Fertigpackungen im Handel.

07.08.2019

Von ST

Damit der Kunde nur das bezahlt, was er an Ware erhält, macht das Regierungspräsidium Tübingen regelmäßig Kontrollen im Einzelhandel und Supermärkten, teilt die Behörde mit. Gerade da Plastikverpackungen der Umwelt wegen zunehmend unerwünscht sind. Die Supermarktketten haben reagiert. Man kann Obst und Gemüse jetzt in wiederverwendbare Netze einpacken. An den Bedientheken darf man für Käse, Wurst, Fleisch und Fisch auch eigene Dosen mitbringen.

Das Regierungspräsidium überwacht mit seiner landesweit zuständigen Abteilung Eich- und Beschusswesen die Waagen in Betrieben wie kleinen Lebensmittelgeschäften, Supermärkten, Metzgereien oder Bäckereien. Zudem werden Fertigpackungen auf ihr angegebenes Gewicht geprüft – etwa Nudeln oder Milchtüten.

Das Verpackungsmaterial darf nicht mitgewogen und dem Kunden auch nicht berechnet werden. Dafür seien bei allen modernen Waagen die Identifikationsnummer von Produkten hinterlegt. Hinter dieser Nummer verbirgt sich der Preis-Nachschlage-Code, der die Ware, deren Preis und auch das Gewicht der Verpackung, das Tara, wiedergibt. Beim Wurstsalat ist dies der Plastikbecher, beim Käse das gewachste Papier. Wenn ein Kunde die Ware in seinem eigenen Behälter mitnehmen will, kann der Verkäufer dieses neue Tara durch Drücken einer Taste kurzfristig abspeichern. Er muss das Gewicht wegtarieren und den Grundpreis des Produktes manuell eingeben.

Das geringe Gewicht des Verpackungspapiers kann sich durchaus beim Gesamtpreis bemerkbar machen. Wenn beim Einkauf von abgerechneten 100 Gramm Edelsalami zum Preis von 22 Euro pro Kilogramm das zehn Gramm schwere, gewachste Papier mitgewogen wird, bekommt man für 2,20 Euro nur 90 Gramm Salami. Bei 1000 Einkäufen am Tag ergibt der unzulässige Verpackungsaufschlag einen Betrag von täglich 220 Euro oder etwa 69 000 Euro im Jahr, die die Verbraucher zu Unrecht bezahlen müssten.

Die Abteilung Eich- und Beschusswesen des RPs Tübingen hat rund 190 Mitarbeiter. Sie achten bei Probeeinkäufen darauf, wie die Waagen eingestellt sind und gehandhabt werden – wie auch auf die korrekten Mengenangaben in fertig abgepackten Reis oder Apfelsaft. Etwa 2000 Betriebe werden so jedes Jahr im Land überwacht.

Das Regierungspräsidium wertet es als Erfolg, dass die Beanstandungsquote seit 2015 von 30 auf 20 Prozent gesunken ist. Verstöße würden direkt vor Ort angesprochen und korrigiert. Zusätzlich werden sie mit einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro oder einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.

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Erstellt:
07.08.2019, 17:34 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 09sec
zuletzt aktualisiert: 07.08.2019, 17:34 Uhr

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