Justiz
Verbote beschäftigen Gericht
Die Organisatoren von Demos gegen den staatlich verordneten Schutz vor Corona geben nicht nach.
Mannheim/Stuttgart. Das jüngste Verbot zweier Demonstrationen gegen die Corona-Politik an diesem Samstag in Stuttgart beschäftigt weiter die Justiz. Beide Veranstalter haben vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart eingelegt.
Das VG in Stuttgart hatte am Donnerstag die Haltung der Stadt gestützt. Sie hatte argumentiert, die Demonstrationen bedrohten angesichts der steigenden Infektionszahlen Leib und Leben der Beteiligten und weiterer Menschen.
Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren, hatte die Kammer entschieden. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.
Mit dem Verbot will die Stadt Stuttgart vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der „Querdenker“-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte aufgekommen, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die damalige Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.
Anmelderin einer der beiden Demonstrationen ist die Initiative „Es reicht uns“. Die andere ist eine Gruppe der Initiative „Querdenken“.