Tübingen
Urteil wegen Messerangriffs in Buchhandlung rechtskräftig
Anklage und Verteidigung haben das Urteil wegen der Attacke im Buchladen Rosalux akzeptiert.
![Urteil wegen Messerangriffs in Buchhandlung rechtskräftig Die Eingangstüre des Tübinger Gerichtsgebäudes in der Doblerstraße. Bild: Jonas Bleeser](/Bilder/Die-Eingangstuere-des-Tuebinger-Gerichtsgebaeudes-in-der-908489.jpg)
Die Eingangstüre des Tübinger Gerichtsgebäudes in der Doblerstraße. Bild: Jonas Bleeser
Zu elf Jahren Haft verurteilte das Tübinger Schwurgericht einen 41-Jährigen, weil er am 19. Mai 2023 eine ihm völlig unbekannte Frau töten wollte: Der studierte Theologe hatte ihr in der Buchhandlung Rosalux ein eigens dafür gekauftes Küchenmesser in den Rücken gestoßen. Sein Motiv: Er wollte wegen persönlicher Probleme und Schulden möglichst lange ins Gefängnis. Ein psychiatrischer Gutachter hatte festgestellt, dass der Mann voll schuldfähig ist, da er planvoll und nicht aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Störung handelte.
Die Frau überlebte den Angriff nur knapp. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes 14 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Gefängnisstrafe von unter zehn Jahren plädiert. Da sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichteten, ist es rechtskräftig, und der Mann muss seine Strafe verbüßen.