Schöffengericht

Urteil: Rottenburger JVA-Beamter muss selbst hinter Gitter

Weil er Drogen und Dopingmittel gegen Bezahlung an einen Gefangenen im Rottenburger Gefängnis lieferte, wurde ein JVA-Bediensteter zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.

16.11.2021

Von Jonas Bleeser

Die Vorsitzende fand am Ende deutliche Worte für den angeklagten Beamten der JVA Rottenburg: „Sie haben das System von innen heraus torpediert. Das kann der Rechtsstaat nicht tolerieren.“ Das Tübinger Schöffengericht verurteilte den 37-Jährigen am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – und damit oberhalb der Grenze von zwei Jahren, bei der eine Aussetzung zur Bewährung no...

91% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
16.11.2021, 17:54 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 02sec
zuletzt aktualisiert: 16.11.2021, 17:54 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!