Steuer

Tiny House: Verkauf eines mobilen Heims bleibt steuerfrei

Wer ein mobiles Häuschen mit Gewinn veräüßert, kann vom Finanzamt steuerlich nicht veranlagt werden.

06.11.2021

Von dpa

Hannover/Berlin. Eigentümer eines mobilen Heims müssen bei einem Verkauf nicht die zehnjährige Spekulationsfrist einhalten, damit der Verkaufserlös steuerfrei bleibt. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden (Az.: 9 K 234/17). „Die zehnjährige Haltefrist gilt nur für den Verkauf von Grundstücken samt Gebäuden, aber nicht für isolierte Mobilheime“, erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof (BFH).

Im Streitfall ging es um ein Holzhaus von 60 Quadratmetern Größe, das der Kläger im Jahr 2011 erworben hatte und anschließend vermietete. Das mobile Heim stand auf einer von dem Mann gepachteten Parzelle eines Campingplatzes. Vier Jahre nach dem Kauf veräußerte der Kläger das Mobilheim mit Gewinn.

Das Finanzamt sah darin ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft, da die zehnjährige Haltefrist noch nicht vorbei war. Der Verkäufer hielt dagegen: Das Mobilheim sei nicht fest mit dem Boden verbunden und der private Verkauf eines isolierten Gebäudes sei nicht steuerpflichtig.

Er hatte Erfolg: Innerhalb der Zehnjahresfrist steuerpflichtig seien nur Grundstücksveräußerungen, entschied das Finanzgericht. Der Verkauf eines mobilen Heims ohne Grundstück sei kein solches Geschäft. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, denn das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az.: IX R 22/21).

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Erstellt:
06.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 37sec
zuletzt aktualisiert: 06.11.2021, 06:00 Uhr

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