Tübingen / Stuttgart

Tierschützer zieht vor den Verfassungsgerichtshof

Der Rechtsstreit um das Eindringen von Tierschützern in einen Mastbetrieb im Südwesten geht vor den Verfassungsgerichtshof.

15.02.2019

Von dpa/lsw

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv dpa/lsw

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv dpa/lsw

Stuttgart. Ein Tübinger Tierschützer hat Ende letzten Jahres Beschwerde gegen verschiedene Gerichtsentscheidungen eingereicht, bestätigte ein Sprecher der Behörde am Freitag einen Bericht der «Stuttgarter Zeitung» und der «Stuttgarter Nachrichten» (Samstag).

Der Mann war im Mai 2015 mit zwei Mitstreitern in einen Putenmastbetrieb eingedrungen, um Videoaufnahmen zu machen. Dafür wurde er im vergangenen Jahr wegen Hausfriedensbruch verurteilt.

Der Anwalt sprach in den Blättern von einem «Skandalurteil, das an den Grundfesten des deutschen Tierschutzrechts rührt».

Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht vor Herbst zu rechnen.

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Erstellt:
15.02.2019, 18:05 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 17sec
zuletzt aktualisiert: 15.02.2019, 18:05 Uhr

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