Corona in Deutschland

Streit um Impf-Auskunft für Arbeitnehmer

Die Forderung der Wirtschaft stößt auf Zustimmung bei Gesundheitsminister Spahn. Für Datenschützer wäre es ein „Tabubruch“.

01.09.2021

Von Hajo Zenker

Darf der Arbeitgeber wissen, ob ich mich habe impfen lassen? Die Bundesregierung ist uneins. Foto: Jens Büttner/dpa

Darf der Arbeitgeber wissen, ob ich mich habe impfen lassen? Die Bundesregierung ist uneins. Foto: Jens Büttner/dpa

Berlin. In der Bundesregierung wird darüber debattiert, ob Beschäftigte im Betrieb ihren Corona-Impfstatus mitteilen müssen. Arbeitgebervertreter hatten die Regierung aufgefordert, die Möglichkeit einer solchen Abfrage zu schaffen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) neigt eher zu einem Ja, zumindest für die nächsten sechs Monate. „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind“, sagte er. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) blieb zunächst skeptisch. Nach seiner Meinung dürfe der Arbeitgeber beim Festlegen von Infektionsschutzmaßnahmen „einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus“ berücksichtigen. Ein Auskunftsrecht habe er aber nicht.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, nannte die von Heil geplante Regelung „kontraproduktiv“: sie verhindere die notwendige Klarheit, die Betriebe jetzt bräuchten. Dulger forderte eine Klarstellung, „dass der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Beschäftigten erfragen darf“.

Dem baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink geht das zu weit. Solche Abfragen wären ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Für die bestehende Abfragemöglichkeit in Arztpraxen und Kliniken habe er Verständnis, Pflegeeinrichtungen könnten ebenfalls noch einbezogen werden. „Aber das muss die Ausnahme bleiben“, sagte Brink. Die besonders geschützten Gesundheitsdaten müssten für Arbeitgeber weiter tabu bleiben, eine generelle Auskunftspflicht wäre ein „Tabubruch“.

Das Sozialministerium in Stuttgart bekräftigte am Dienstag seine Forderung an den Bund nach einer Rechtsgrundlage für eine Arbeitgeber-Abfrage. Sie solle in „weiteren Bereichen“ ermöglicht werden, „in denen aufgrund eines erhöhten Publikumsverkehrs oder dem Kontakt mit vulnerablen Gruppen ein höheres Infektionsrisiko besteht“, so das Ministerium. Eine generelle Auskunftspflicht wird aber nicht gefordert.

Südwestumschau

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Erstellt:
01.09.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 47sec
zuletzt aktualisiert: 01.09.2021, 06:00 Uhr

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