Sicherheit

Streit um Burgruinen bleibt ungeklärt

Wer ist für die Erhaltung der alten Gemäuer im Land eigentlich zuständig? Die Ministerien können sich nicht einigen.

19.11.2021

Von Theo Westermann

Blick auf die Burgruine Hohenurach: Sie gehört dem Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Blick auf die Burgruine Hohenurach: Sie gehört dem Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Stuttgart. Im Ringen um eine sinnhafte künftige Zuständigkeit bei der Sicherung der vom Verfall bedrohten Burgen, Burgruinen oder Maueranlagen sind das Finanz- und Landwirtschaftsministerium substanziell nicht weitergekommen. Trotz einer klaren Aufforderung des Landesrechnungshofes in seiner „Denkschrift 2021“, die Zuständigkeit für die Burgruinen im Land bei der Finanzverwaltung zu bündeln, bleibt die Verantwortung bis auf Weiteres getrennt.

Der Rechnungshof hatte in seinem Bericht mit dem Blick auf die Burgen, Ruinen und Maueranlagen im Land auf die Einsturzgefahr verwiesen, mangelnde Kontrollen der Bausubstanz und zu lange Streitigkeiten bei unklaren Zuständigkeiten moniert. Nach Informationen unserer Zeitung haben die beiden Ministerien nun in einer gemeinsamen Stellungnahme zwar eine „Intensivierung des Bauunterhalts“ und eine „proaktive Einleitung von Verkehrssicherungsmaßnahmen“ vereinbart. Dies war eine der Forderungen des Rechnungshofes. Inwieweit allerdings die Zuständigkeit für die Ruinen, die dem Forst gehören, von der Forstverwaltung generell auf die Finanzverwaltung übergehen könnte, bleibt ungeklärt.

Doch ohne finanzielle Klarheit gibt es auch kein Fortkommen beim Unterhalt der alten Gemäuer. Diese Botschaft lässt sich auch einem internen Vermerk entnehmen, in dem es heißt, „ein Gedankenaustausch zum Bauunterhalt bleibt offen“. Das Landwirtschaftsministerium hatte die Übertragung von Zuständigkeiten auf die Finanzverwaltung bereits vor Monaten gegenüber dem Rechnungshof ausdrücklich begrüßt, da der Forst über keinerlei eigene Expertise in dieser Sache verfüge. Das Finanzministerium wiederum lehnte dies mit Blick auf erhebliche finanzielle Folgen ab, verwies auf Grundbucheinträge, Haushaltsordnung, Forst-BW-Gesetz und Haftungsfragen.

Die Zuständigkeiten für die Schlösser, Burgen, Ruinen und Maueranlagen im Land sind in der Tat komplex. Zum Premiumsegment gehören 62 Anlagen, die vom Landesbetrieb „Schlösser und Gärten“, Teil der Finanzverwaltung, gemanagt und vermarktet werden. Dazu gehören historische Anlagen wie beispielsweise das Karlsruher, Heidelberger oder Ludwigsburger Schloss.

Rund 190 Anlagen sind weniger spektakulär oder aufgrund ihrer Lage nicht oder nur eingeschränkt wirtschaftlich nutzbar. Die meisten davon fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Finanzverwaltung (Landesbetrieb „Vermögen und Bau“). 22 gehören aber zur Staatsforstverwaltung, dort zum Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg als Eigentümer. Kommt es aber bei diesen Anlagen zu Baumaßnahmen, werden diese sowieso von „Vermögen und Bau“ durchgeführt – ein Grund, warum der Rechnungshof die Übertragung der Zuständigkeit auf die Finanzverwaltung fordert.

250 Schlösser, Burgen, Ruinen und Maueranlagen, die als unschätzbares kulturelles Erbe gelten, hat das Land Baden-Württemberg. 62 Anlagen werden vom Landesbetrieb „Schlösser und Gärten“ vermarktet.

Zum Artikel

Erstellt:
19.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 12sec
zuletzt aktualisiert: 19.11.2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!