Tübingen/Rottenburg · Landgericht

Messer-Angreifer nicht schuldfähig

Der Rottenburger, der seinen Stiefvater mit dem Messer angegriffen hatte, braucht langfristig Behandlung und Betreuung.

25.02.2020

Von Dorothee Hermann

Der 29-Jährige, der am 2. August 2019 kurz nach 5Uhr in Rottenburg seine Mutter angegriffen und seinen Stiefvater mit Faustschlägen und einem Messer schwer verletzt haben soll, ist wegen einer chronischen psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Das sagte der psychiatrische Gutachter Prof. Klaus Foerster am Montag im Landgericht Tübingen. Der Beschuldigte müsse weiter in stationärer, psychiatris...

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Erstellt:
25.02.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 51sec
zuletzt aktualisiert: 25.02.2020, 01:00 Uhr

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