Corona-Folgen

Lockdown: Die Spielregeln für die Novemberhilfen

Vom 25. November an können nicht nur Gaststätten und Hotels Unterstützung vom Staat beantragen. Erste Abschlagszahlungen soll es noch vor Monatsende geben.

14.11.2020

Von Dieter Keller

Nur Außer-Haus geht noch: Diese Kundin nimmt ihr bestelltes Mittagessen zum Mitnehmen entgegen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Nur Außer-Haus geht noch: Diese Kundin nimmt ihr bestelltes Mittagessen zum Mitnehmen entgegen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein“, versichert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Betrieben, die in diesem Monat wegen Corona schließen müssen. Mit seinem Finanz-Kollegen Olaf Scholz (SPD) hat er sich auf die Details der „Novemberhilfe“ geeinigt.

Wer hat Anspruch auf Hilfen? Alle Unternehmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses von Bund und Ländern am 28. Oktober im November ganz schließen müssen. Dies ist nicht auf bestimmte Branchen begrenzt. Gaststätten und Hotels profitieren ebenso wie Schausteller, Fitnessclubs oder gemeinnützige Betriebe.

Was ist mit indirekt Betroffenen? Auch sie erhalten Hilfe, wenn sie regelmäßig mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die direkt von den Schließungen betroffen sind. Davon profitieren beispielsweise eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, oder Veranstaltungsagenturen.

Wie hoch ist der Zuschuss? Pauschal 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Die Höhe der Kosten spielt keine Rolle. Unternehmen, die erst später gegründet wurden, können den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 oder seit der Gründung ansetzen. Angerechnet werden andere staatliche Leistungen wie Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld. Zunächst gibt es eine Obergrenze für die Hilfe von 1 Million Euro. Über höhere Beträge muss die Bundesregierung noch mit der EU-Kommission verhandeln.

Was ist mit Künstlern? Sie kommen voll in den Genuss der Novemberhilfe, da sie als Solo-Selbstständige gelten. Diese haben generell die Wahl: Statt den Umsatz im November 2019 können sie auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im ganzen vergangenen Jahr ansetzen. Wer im letzten November gar kein Geld eingenommen hat, geht nicht leer aus. Weiterer Vorteil: Sie können bis zu 5000 Euro selbst beantragen.

Wer muss den Antrag stellen? Außer in diesem Ausnahmefall muss das der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt übernehmen, also nicht der Betrieb selbst. Das soll vollelektronisch über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de geschehen, die noch entsprechend aufgerüstet werden muss.

Was ist mit Betrieben, die trotz der Schließung Umsätze haben? Liegen sie unter 25 Prozent des Umsatzes im Vorjahr, werden sie nicht angerechnet. Eine Überförderung soll ausgeschlossen sein. Bei Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf werden nur 75 Prozent des Umsatzes mit dem vollen Mehrwertsteuersatz erstattet. Es werden also Außer-Haus-Umsätze herausgerechnet.

Wann fließt Geld? Anträge können voraussichtlich vom 25. November an gestellt werden. Ab Ende November soll es dann Abschlagszahlungen von bis zu 5000 Euro für Solo-Selbständige und 10.000 Euro für andere Betriebe geben.

Ist die Wirtschaft zufrieden? Für größere Betriebe reichen 10.000 Euro Abschlag nicht aus, kritisiert der Hotel- und Gaststättenverband. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer bemängelt, dass Bäcker und Metzger außen vor bleiben, die ein Cafe oder einen Imbiss betreiben. Sie bekommen nur Hilfe, wenn diese 80 Prozent zum Umsatz beisteuern.

Nur Hälfte der Anträge im Land erfolgreich

25 Milliarden Euro hat der Bund an Überbrückungshilfen für Corona-gebeutelte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Davon wurden bis Anfang November nur 1,3 Milliarden bewilligt.

Bayerische Unternehmen profitieren am meisten, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervor. Sie erhielten bis Ende Oktober 300 Millionen Euro. Baden-Württemberg stand mit 175 Millionen an zweiter Stelle. Hier wurden nur 51 Prozent der Anträge bewilligt, allerdings einschließlich zurückgezogener Anträge. Das beweise, wie hoch die bürokratischen Hürden seien, kritisierte FDP-Bundes­tagsabgeordnete Judith Skudelny. „Der schleppende Mittelabfluss der Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler gerade in Baden-Württemberg ist besorgniserregend.“ mone

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Erstellt:
14.11.2020, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 44sec
zuletzt aktualisiert: 14.11.2020, 06:00 Uhr

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