Tübingen

53,8 Millionen Euro: So viel Gewerbesteuer wie nie zuvor

Trotz der Coronapandemie floss in Tübingen im vergangenen Jahr die Gewerbesteuer üppiger als geplant: 53,8 Millionen Euro nahm die Stadt von den Betrieben ein, das sind 11,8 Millionen mehr, als im Haushaltsplan kalkuliert war – und so viel wie nie zuvor.

04.05.2022

Von slo

Auch bei der Einkommenssteuer gab es ein Plus von 1,2 Millionen Euro. An Umsatzsteuern nahm Tübingen 600000 Euro mehr ein. Dazu kommen noch Mehreinnahmen bei den Zuweisungen von 10,5 Millionen Euro und bei Kostenerstattungen von 1,3 Millionen Euro. Positiv auf die Jahresrechnung wirken sich auch geringere Ausgaben aus. Die gab es unter anderem beim Personal (2,9 Millionen Euro) – vor allem, weil ...

64% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
04.05.2022, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 33sec
zuletzt aktualisiert: 04.05.2022, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!