Ammerbuch Reusten
Sind tolerant
Wir berichteten kürzlich über das in Baden-Württemberg geltende Tanzverbot an Karfreitag und anderen Feiertagen und kommentierten in einem „Pro und Contra“ das Thema kontrovers.
Die Tanzveranstaltungen an Karfreitag richten sich nicht gegen die christliche Religion, sondern sie sind eine politische Demonstration, die sich gegen die Privilegierung einer Religion richtet und gegen die Bevormundung eines Staates, der versäumt hat, die längst fällige und im Grundgesetz festgestellte Trennung von Religion und Staat zu vollziehen. Gemäß unserer Verfassung darf keine Weltanschauung vom Staat bevorzugt oder benachteiligt werden. Wer an Karfreitag tanzt, will auf diesen Umstand hinweisen und nicht etwa Christen verletzen, denn selbstverständlich sind säkulare Humanisten tolerant, nur nicht gegen Leute und Institutionen, die ihnen unbegründete Vorschriften für ihr Leben machen wollen. In einem säkularen Staat mit 50 Prozent konfessionsfreier Bürger und vielfältigen Weltanschauungen darf eine Religionsgemeinschaft nicht bestimmen, wie sich Menschen anderer Weltanschauungen an einem ihrer Trauertage oder Feiertage zu befinden und zu verhalten haben.
Allerdings sind Toleranz und Rücksichtnahme Gebote der Menschlichkeit und Voraussetzung für ein friedliches Zusammen- oder Nebeneinanderleben in einem aufgeklärten, nach vernünftigen Regeln aufgebauten Staat.