Tübingen · Pandemie

Schulen und Kitas in der Notbetreuung

Nach den Vorgaben der Bundesnotbremse müssen Betreuung und Unterricht an den Tübinger Schulen vom heutigen Montag an in den Notbetrieb übergehen.

25.04.2021

Von loz

Bild: Fotolia / © Stefan Merkle - Fotolia.com

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Vom heutigen Montag, 26. April, an sind Kindertagesstätten und Schulen in Baden-Württemberg bis auf Weiteres für den Regelbetrieb geschlossen. Dies gab die Tübinger Stadtverwaltung übers Wochenende auf ihrer Webseite bekannt. Für Kinder, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz oder im Homeoffice als unabkömmlich gelten und die nicht anders betreut werden können, gebe es eine Notbetreuung. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung, ebenso Kinder von Eltern, die ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung anstreben.

Eltern können ihre Kinder dafür am Montag direkt in der jeweiligen Einrichtung anmelden. Es ist zunächst kein formales Aufnahmeverfahren notwendig. Die Stadtverwaltung behalte sich aber vor, die Kriterien im Nachgang genauer zu prüfen. Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts aufweisen oder in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, sind von der Betreuung ausgeschlossen.

Weiterhin Corona-Schnelltests

An der Notbetreuung in städtischen Einrichtungen für Kinder über drei Jahre dürfen nur diejenigen Kinder teilnehmen, die mindestens einmal in der Woche einen Corona-Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen. Die Schnelltests stellt die Stadt weiterhin über die Kitas und Schulen zur Verfügung.

Auch für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, die anders als die Abschlussklassen gesammelt in den Fernunterricht müssen, bietet die Stadtverwaltung eine Notbetreuung an. Die Notbetreuung richtet sich auch an Schülerinnen und Schüler des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Voraussetzung sei grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt direkt an den jeweiligen Schulen. Eine Übersicht gibt die Stadt online auf www.tuebingen.de/schulen. Außerdem hat die Stadt für Fragen, Sorgen und Nöte eine E-Mail-Adresse eingerichtet: notbetreuung-schule@tuebingen.de. Weitere Infos gibt‘s online auf www.tuebingen.de/28336.html.

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Erstellt:
25.04.2021, 20:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 57sec
zuletzt aktualisiert: 25.04.2021, 20:30 Uhr

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