Medien

SWR hat „Newszone“-App reaktiviert: Rechtsstreit

Die Nachrichten-App „Newszone“ publiziert wieder aktuelle News. Doch der Streit mit Verlegern ist nicht beigelegt.

28.03.2024

Von dpa

Das Logo der App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) ist auf einem Smartphone zu sehen. Foto: Marijan Murat/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa/Archivbild

Das Logo der App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) ist auf einem Smartphone zu sehen. Foto: Marijan Murat/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa/Archivbild

Der SWR hat die wegen eines Rechtsstreits im Herbst 2022 auf Eis gelegte App „Newszone“ wieder aktiviert. Die App sei seit Dienstag wieder verfügbar, teilte der öffentlich-rechtliche ARD-Sender Südwestrundfunk (SWR) am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dass die App vorübergehend stillgelegt war, war Folge einer juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Sender und zahlreichen Presseverlegern im Südwesten. Vom Anwalt der Verlegerseite hieß es am Donnerstag auf Anfrage, man prüfe nun, ob man auch gegen den Neustart juristisch vorgehen werde.

Die App „Newszone“ richtet ihr Angebot vor allem an jüngere Leute - eine Zielgruppe, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker ansprechen will. Das Angebot gibt es seit Frühjahr 2022. Verleger hatten geklagt, weil sie eine damalige Version der App für zu textlastig hielten. Die Häuser fürchten, dass dadurch eine Konkurrenz für ihre Angebote entstehen könnte. Im Kern geht es übergeordnet um die Frage, ob Inhalte von öffentlich-rechtlichen TV-Sendern denen von privaten Presseverlagen zu sehr ähneln könnten. Das haben die Bundesländer per Staatsvertrag den Sendern, die per Rundfunkbeitrag finanziert werden, untersagt. Fachleute nutzen den Begriff presseähnlich.

Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass Verlage und öffentlich-rechtliche Sender miteinander über die Ausgestaltung der Rundfunkangebote streiten. In der Hauptsache des Streits zwischen SWR und Verleger zu „Newszone“ gab es bislang keine Verhandlung. Das Landgericht Stuttgart hatte 2022 in einem Eilverfahren die App mit einer einstweiligen Verfügung in der konkreten von den Verlegern kritisierten damaligen Ausgestaltung verboten. Das Oberlandesgericht Stuttgart wiederum hob im Sommer 2023 das Verbreitungsverbot der Nachrichten-App wieder auf.

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Erstellt:
28.03.2024, 17:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 49sec
zuletzt aktualisiert: 28.03.2024, 17:30 Uhr

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