Corona

Impfstoff im Land: Risikogruppen zuerst

Die baden-württembergische Landesregierung will den Impfstoff anfangs an Alte und Kranke und medizinisches und Pflegepersonal verteilen lassen. Einen Impfzwang soll es nicht geben.

20.11.2020

Von JENS SCHMITZ

Zur Unterbringung von Quarantäneverweigerern im Gepräch: Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg in Asperg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Zur Unterbringung von Quarantäneverweigerern im Gepräch: Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg in Asperg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Stuttgart. Impfungen gegen das Coronavirus sollen in Baden-Württemberg zunächst bestimmte Bevölkerungsgruppen erhalten. Einen Impfzwang wird es nicht geben. Das hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung am Mittwochabend beschlossen; das Kabinett muss noch zustimmen. Für den Umgang mit Quarantäneverweigerern wird ein einheitliches Konzept erarbeitet.

„Anfang des kommenden Jahres könnten zwei Impfstoffe gegen das Coronavirus verfügbar sein“, teilte das Staatsministerium von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in einer Presseinformation mit. „Darauf bereitet sich das Land vor.“

Da es anfangs voraussichtlich nur eine begrenzte Zahl an Impfdosen geben werde, soll die Immunisierung in verschiedenen Phasen laufen. Zunächst werden bevorzugt „vulnerable Bevölkerungsgruppen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsversorgung“ bedient.

Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung stehe, könne ein breites Angebot an alle gemacht werden, teilte die Lenkungsgruppe mit. Sie stellt aber klar: „Ein Impfzwang besteht nicht.“

Die Lenkungsgruppe „Sars-CoV-2 (Coronavirus)“ plant zunächst für jeden Regierungsbezirk ein bis zwei Impfzentren, in denen pro Tag rund 1500 Impfungen verabreicht werden könnten. Im nächsten Schritt soll es solche Zentren in jedem Landkreis geben. „Sobald es Menge und Eigenschaften der Impfstoffe zulassen, soll die Impfung in einer zweiten Phase regulär in den Arztpraxen erfolgen.“

Zusätzlich sind „mobile Impfteams“ etwa für Pflegeheime vorgesehen; darauf sei ein Teil der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen angewiesen. Ein Konzept zur Impfung von Klinikpersonal werde derzeit erarbeitet.

Ein landesweites Konzept soll auch für den Umgang mit Quarantäneverweigerern entstehen. Dem Bundes-Infektionsschutzgesetz zufolge können sie zwangsweise abgesondert werden. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) liegen mit ihren Vorstellungen dazu bislang aber überkreuz.

Strobl bevorzugt eine zentrale Unterbringung in einem ehemaligen Krankenhaus in St. Blasien, das derzeit leersteht. Lucha plädiert für eine dezentrale Unterbringung vor Ort; er hat dafür Hotels, Ferienwohnungen, Kasernen und auch das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg vorgeschlagen. Letzteres wiederum hat Justizminister Guido Wolf (CDU) ausgeschlossen.

Die drei Ministerien sollen nun gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Konzept erarbeiten. „Insgesamt handelt es sich bei Quarantäneverweigerern bislang allerdings um Einzelfälle“, stellt die Lenkungsgruppe klar.

Ein Sprecher des Landkreistages bestätigte auf Anfrage, dass es um „absolute Ausnahmefälle“ gehe. „Wir gehen aber davon aus, dass mit steigendem Infektionsgeschehen die Anzahl an uneinsichtigen Personen ebenfalls steigen wird und sich die Frage nach einer Unterbringung verstärkt stellen wird.“

Nicht auf Behörde warten

Das Konzept soll zwei Gruppen unterscheiden. Quarantäneverweigerer mit einer psychischen Erkrankung könnten unter Umständen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Das komme für solche ohne psychische Erkrankung nicht in Betracht.

„Bei ihnen handelt es sich meist um Wohnungslose oder Geflüchtete“, teilte das Staatsministerium mit. Diese Menschen verfügen teilweise gar nicht über die Räumlichkeiten, um eine Quarantäneanordnung zu befolgen. Auch sie könnten aber in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, „eine richterliche Anordnung vorausgesetzt“. Sowohl zentrale als auch dezentrale Unterbringungen kämen grundsätzlich in Frage. Die neue Arbeitsgruppe soll das Weitere klären.

Lucha hat eine Rechtsverordnung angekündigt, mit der positiv diagnostizierte Personen sofort zur häuslichen Absonderung verpflichtet sein sollen, nicht erst nach Kontakt durch die Behörden. Das soll auch für Rechtssicherheit bei Entschädigungszahlungen und beim Fernbleiben vom Arbeitsplatz sorgen.

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Erstellt:
20.11.2020, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 35sec
zuletzt aktualisiert: 20.11.2020, 06:00 Uhr

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