Baisingen/Rottenburg/Tübingen

RP: Der Baisinger Ortschaftsrat musste nicht angehört werden

Der Gemeinderatsbeschluss vom 20. April zum „raumordnerischen Vertrag“ bezüglich des so genannten Flugfelds Baisingen ist laut dem Regierungspräsidium (RP) Tübingen nicht zu beanstanden.

31.08.2021

Von ST

Unser Bild zeigt das Areal für das geplante interkommunale Gewerbegebiet von Rottenburg und Eutingen auf dem „Flugfeld“ bei Baisingen. Es liegt zwischen dem DHL-Paketzentrum und der unten im Bild verlaufenden B14; links hinter dem Paketzentrum ist Göttelfingen zu sehen, davor befindet sich eine Halle mit Flugzeugen. Archivbild: Ulrich Metz

Unser Bild zeigt das Areal für das geplante interkommunale Gewerbegebiet von Rottenburg und Eutingen auf dem „Flugfeld“ bei Baisingen. Es liegt zwischen dem DHL-Paketzentrum und der unten im Bild verlaufenden B14; links hinter dem Paketzentrum ist Göttelfingen zu sehen, davor befindet sich eine Halle mit Flugzeugen. Archivbild: Ulrich Metz

Das hat das RP der Beschwerdeführerin (der Baisinger Ortschaftsrätin Sophia Brambilla) und der Stadtverwaltung Rottenburg mitgeteilt, die wiederum die Presse informierte. Brambilla hatte kritisiert, der Ortschaftsrat sei in einer „wichtigen Angelegenheit“ nicht ausreichend informiert und angehört worden. Deshalb hielt sie den Beschluss des Rottenburger Gemeinderats für einen raumordnerischen Vertrag zwischen der Stadt und dem Regionalverband Neckar-Alb für falsch und legte Beschwerde beim Regierungspräsidium ein.

Im Kern geht es um die Frage, ob es sich um eine „wichtige Angelegenheit“ im Sinne der Gemeindeordnung handelt. Wenn eine solche die Ortschaft betrifft, muss dem Ortschaftsrat genügend Zeit eingeräumt werden, sich damit zu befassen – und er muss angehört werden, bevor der Gemeinderat etwas dazu beschließt. Wenige Tage vor der Gemeinderatsitzung hatte Baisingens Ortsvorsteher Philipp Küfer zu einer eigens angesetzten Sitzung eingeladen, um das Gremium über den anstehenden Gemeinderatsbeschluss zu informieren.

Laut RP handelt es sich nicht um eine „wichtige Angelegenheit“, weil mit dem Vertragsabschluss nur umgesetzt werde, was der Gemeinderat bereits 2018 beschlossen hatte: die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Regionalverband Nordschwarzwald und der Gemeinde Eutingen die Aufnahme des Gewerbegebiets am Flugfeld Baisingen in den Regionalplan abzustimmen. Bei dem Vertragsabschluss mit dem Regionalverband Neckar-Alb, den das RP empfohlen hatte, handle es sich um „einen relativ unbedeutenden Schritt bei Umsetzung der der Verwaltung obliegenden Aufgabe“, heißt es in der Stellungnahme des RP.

Die Aufsichtsbehörde kommt zu dem Schluss, dass es „somit nicht erforderlich [war], den Ortschaftsrat zu der Angelegenheit zu ‚hören‘, sondern die erfolgte Information ist als ausreichend anzusehen“.

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Erstellt:
31.08.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 49sec
zuletzt aktualisiert: 31.08.2021, 01:00 Uhr

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