Reutlingen

Reaktion auf Versammlungen: Maskenpflicht & Alkoholkonsumverbot

Das Landratsamt Reutlingen hat in Abstimmung mit der Stadt Reutlingen und der Polizei eine Maskentragepflicht sowie ein Alkoholkonsumverbot für bestimmte Bereiche der Stadt Reutlingen erlassen.

12.12.2021

Von ST

Symbolbild: Ulmer

Symbolbild: Ulmer

Wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervorgeht, ist darüber hinaus das Mitführen alkoholischer Getränke zum unmittelbaren Konsum ebenfalls untersagt. Die Allgemeinverfügung wurde am heutigen Sonntag veröffentlicht und gilt ab morgigen Montag.

Mit den Maßnahmen soll angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen und starken Auslastung der Krankenhäuser verhindert werden, dass sich die Lage durch größere Ansammlungen, bei denen notwendige Infektionsschutzmaßnahmen nicht beachtet werden, weiter verschärft.

Die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot gelten in begrenzten Bereichen der Stadt Reutlingen, insbesondere der Innenstadt, in denen Abstände nur schwierig eingehalten werden können oder die bevorzugt für Ansammlungen genutzt werden. Konkret handelt es sich um die Reutlinger Altstadt bis zur Gartenstraße, den Bürgerpark sowie den Karlsplatz mit dem Bahnhofsbereich. Montag bis Freitag (16 bis 23 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 10 und 23 Uhr muss dort auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Zudem gilt ein Alkoholkonsumverbot, um Ansammlungen mit engen Kontakten entgegen zu wirken. Das heißt, alkoholische Getränke dürfen zu den genannten Zeiten im öffentlichen Raum nicht konsumiert oder mitgeführt werden, wenn die Getränke zum unmittelbaren Konsum gedacht sind. Werden die Vorgaben nicht beachtet, drohen Bußgelder. Das Infektionsschutzgesetz sieht hier im Einzelfall Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro vor.

In letzter Zeit kam es vermehrt zu Ansammlungen, bei denen Abstände nicht und Hygieneregeln nur bedingt beachtet wurden, heißt es in der Mitteilung. Solche Ansammlungen stellen ein erhöhtes Infektionsrisiko dar und sollen mit den neuen, präventiven Maßnahmen verhindert werden. Unter anderem eskalierte am Samstagabend eine Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen.

Da im Internet schon für Montagabend zu weiteren Kundgebungen aufgerufen wird, haben Stadt, Polizei und Landratsamt schnell gehandelt und gemeinsam die Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Allen Beteiligten ist dabei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sehr wichtig. Maskenpflicht und Alkolholkonsumverbot sind zeitlich und räumlich so begrenzt, dass das Infektionsrisiko durch Ansammlungen gezielt reduziert, Bürgerinnen und Bürger beispielsweise beim Einkaufen oder dem Arbeitsweg gleichzeitig möglichst wenig berührt werden, begründet die Verwaltung ihr Vorgehen.

Keine Ausgangsbeschränkungen mehr

Die Inzidenz im Landkreis Reutlingen hat den fünften Tag in Folge den Wert von 500 unterschritten. Am Sonntag lag die 7-Tage-Inzidenz laut Landesgesundheitsamt bei 460,9. Damit gelten bereits ab Montag keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr. Nicht genesene und nicht geimpfte Personen können sich nachts wieder ohne triftigen Grund außerhalb einer Wohnung aufhalten. Das hat die Landkreisverwaltung am Sonntagabend bekanntgemacht.

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Erstellt:
12.12.2021, 18:46 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 18sec
zuletzt aktualisiert: 12.12.2021, 18:46 Uhr

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