Reutlingen · Entwidmung

Radschnellweg darf auf Bahntrasse

Es gibt eine Einigung zwischen der Stadt Reutlingen und dem Verkehrsministerium. Die Fördermöglichkeiten können genutzt werden.

14.08.2019

Von ST

Bild: Horst Haas

Bild: Horst Haas

In der Debatte über den Bau des Radschnellwegs auf der alten Bahntrasse der Honauer Bahn haben sich das Landesverkehrsministerium und die Stadt Reutlingen auf eine Lösung geeinigt. Demnach kann die Stadt auf der nicht genutzten Trasse zwischen Hauptbahnhof und Eninger Weg einen Radschnellweg bauen.

Sollte die Bahntrasse eines Tages wieder für den Schienenverkehr benötigt werden, müsste die Stadt Reutlingen den Radschnellweg auf eigene Kosten wieder abbauen. Darauf verständigten sich der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Uwe Lahl und der Reutlinger Oberbürgermeister Thomas Keck bei einem Treffen im Ministerium. Ministerialdirektor Lahl sagte am Montag in Stuttgart: „Mit dieser pragmatischen Lösung stehen der Stadt Reutlingen alle Möglichkeiten für die weitere Planung offen. Die Bahntrasse muss nicht entwidmet werden und steht für eine künftige Nutzung als Schienenweg auch weiterhin zur Verfügung.“

Oberbürgermeister Keck zeigte sich erfreut über die konstruktive und pragmatische Lösung, die den Bau des Radschnellwegs ermögliche. Der Radschnellweg bilde ein wichtiges Scharnier für die geplanten Radschnellverbindungen Richtung Alb, Bad Urach beziehungsweise Tübingen und führe direkt zum Hauptbahnhof. Insbesondere für Pendler aus der Oststadt, Betzenried, Eningen unter Achalm, Pfullingen und Lichtenstein werde dieser weitgehend kreuzungsfreien Radschnellwegs eine attraktive Alternative zur Fahrt mit dem Pkw. „Der Radschnellweg bringt uns unserem Ziel einer nachhaltigeren Mobilität durch die Förderung des Umweltverbunds einen großen Schritt näher“, so der OB.

Amtschef Lahl erläuterte: „Mit unserer Einigung kann die Stadt Reutlingen für den geplanten Radschnellweg auch alle Fördermöglichkeiten nutzen. Entweder sie nimmt das Sonderprogramm des Bundes in Anspruch oder sie beantragt Fördermittel des Landes in Verbindung mit den Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege. Im zweiten Fall kann sie im Idealfall bis zu 87,5 Prozent der förderfähigen Mittel von Land und Bund zum Bau des Radschnellweges bekommen.“

Da über den Verlauf der Regionalstadtbahn Neckar-Alb in Stadt Reutlingen noch nicht endgültig entschieden wurde, hatte sich das Land gegen eine Entwidmung der Bahntrasse ausgesprochen.

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Erstellt:
14.08.2019, 16:10 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 59sec
zuletzt aktualisiert: 14.08.2019, 16:10 Uhr

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