Justiz
Prozess um getötete Mössingerin: Urteil verkündet
Im Prozess um die brutal getötete Mössingerin ist das Urteil gefallen.
![Prozess um getötete Mössingerin: Urteil verkündet Stacheldraht auf der Mauer der Justizvollzugsanstalt Rottenburg. Bild: Hans-Jörg Schweizer](/Bilder/Stacheldraht-auf-der-Mauer-der-Justizvollzugsanstalt-907678.jpg)
Stacheldraht auf der Mauer der Justizvollzugsanstalt Rottenburg. Bild: Hans-Jörg Schweizer
Der Mann, der im Juni 2023 seine Ex-Freundin umbrachte, muss 12 Jahre in Haft. Das wurde am Freitagmittag am Tübinger Landgericht entschieden. Der 21-Jährige wurde wegen Totschlag und versuchter schwerer Aussetzung verurteilt.
11 Jahre seiner Haftstrafe muss er wegen des Totschlags verbüßen, ein Jahr wegen der versuchten schweren Aussetzung. Außerdem ist er verpflichtet, einen zweijährigen Alkoholentzug zu machen. Nach acht Jahren besteht laut Richter Aussicht auf eine frühzeitige Entlassung, ein Selbstläufer sei das aber nicht. Ein ausführlicher Bericht folgt.
Ein Wasserkocher als Schlagwaffe
Als Angehörige im Juni 2023 eine 22-Jährige tot in ihrer Mössinger Wohnung fanden, war schnell klar, dass es um ein Gewaltverbrechen ging (wir berichteten). Schnell stand der 21-jährige Ex-Partner unter Verdacht, die Frau umgebracht zu haben. Inzwischen muss er sich als Angeklagter vor dem Tübinger Landgericht verantworten: Totschlag und (versuchte) schwere Aussetzung lauten die Vorwürfe. Der Totschlag bezieht sich auf die junge Frau. Die Aussetzung auf das kleine Mädchen, das fast zwei Tage lang mit ihrer toten Mutter in der Wohnung eingesperrt war. Die damals Einjährige ist das gemeinsame Kind des Angeklagten und des Opfers. In der Anklageschrift warf Oberstaatsanwalt Thomas Trück dem Angeklagten vor, das Kind ohne Versorgung bewusst einer Gefahr ausgesetzt zu haben. Ermittler hatten schon früh nach Bekanntwerden des Verbrechens auf die extreme Brutalität hingewiesen. Das Opfer wies unter anderem zahlreiche Verletzungen und Brüche auf, die auf stumpfe Gewalt schließen lassen. Auch ein Messer war im Einsatz, ebenso ein Wasserkocher als Schlagwaffe.