Sicherheit

Platz schaffen für die Helfer

Die Reutlinger Feuerwehr erklärt, wie die Verkehrsteilnehmer im Notfall Rettungsgassen bilden sollen.

13.09.2017

Von Lilly Kurz

Adrian Röhrle zeigt an einer Planspielplatte, an der sonst Auszubildende lernen, wie man im Ernstfall Rettungsgassen bildet.Bild: Eißler

Adrian Röhrle zeigt an einer Planspielplatte, an der sonst Auszubildende lernen, wie man im Ernstfall Rettungsgassen bildet.Bild: Eißler

Das Martinshorn erklingt, das Blaulicht blinkt – und was passiert jetzt? Häufig, so die Erfahrung des Stellvertretenden Reutlinger Feuerwehrkommandanten Adrian Röhrle, würden die Verkehrsteilnehmer vor Schreck erstarren, statt sofort die lebensnotwendige Rettungsgasse zu bilden.

Einsatzkräfte stellen immer öfter fest, dass im Ernstfall die Straßen blockiert sind. Nur acht Minuten haben die Rettungskräfte Zeit, um an den Einsatzort zu gelangen, erklärt Röhrle bei einem Pressetermin im Schulungsraum der Feuerwache. Nach 17 Minuten sei die Reanimation nicht mehr möglich. Jede Minute zähle und könne über Leben und Tod entscheiden. Bürgerinnen und Bürger könnten durch ihre Mithilfe die Arbeit der Notdienste erheblich erleichtern. Vorausgesetzt, sie wissen, was zu tun ist.

Wie man in Stresssituationen richtig handelt, demonstriert der stellvertretende Feuerwehrkommandant an einer Planspielplatte mit der sonst die Auszubildenden lernen, wie es geht: Gewöhnlich fahren alle Autos, die sich auf der linken Spur befinden, nach links, und alle anderen fahren nach rechts. Bei besonders engen Straßen sollte ein Slalomweg durch Lücken frei gelassen werden. Somit könnten die Retter im Zickzack-Kurs an den stehenden Autos vorbeifahren. Außerdem sei das vorsichtige Überfahren einer roten Ampel oder das Ausweichen auf den Bordstein in solchen Situationen erlaubt. Sollte man geblitzt werden, könne Einspruch eingelegt werden, da die Einsätze der Notdienste dokumentiert werden.

Was viele Autofahrer auch nicht wissen: Sobald ein Stau entsteht, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Und wer die Rettungsgassen missachtet, muss mit Anzeigen und Strafen rechnen.

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Erstellt:
13.09.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 45sec
zuletzt aktualisiert: 13.09.2017, 01:00 Uhr

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