Banken

Nur Altkunden sind vor Strafzinsen geschützt

Das Landgericht Tübingen hält negative Zinsen auf die Guthaben von Privatkunden für zulässig – allerdings nur bei neuen Verträgen.

09.12.2017

Von DPA

Tübingen. Bei neu angelegten Konten hält das Landgericht Tübingen Negativzinsen für Kleinsparer für zulässig. Problematischer sei dies bei alten Kontoverträgen, argumentierten die Richter am Freitag in Tübingen.

Bei der Verhandlung ging es um die Frage, ob Banken Negativzinsen für Sparguthaben ihrer Kunden berechnen dürfen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg forderte von der Bank, solche Zinsen nicht nur jetzt zu unterlassen, sondern auch künftig auszuschließen. „Nur eine Unterlassungserklärung stellt rechtsverbindlich sicher, dass Strafzinsen auch in Zukunft nicht eingeführt werden“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Bank strich zwar die Negativzinsen aus ihrem Verzeichnis, verweigerte aber die geforderte Erklärung. Weil die außergerichtliche Einigung ausblieb, klagten die Verbraucherschützer.

Die deutschen Banken leiden unter dem Niedrigzinskurs der Europäischen Zentralbank. Die Geldhäuser müssen selbst Negativzinsen zahlen, wenn sie Guthaben über Nacht bei der Notenbank lagern. Manches Institut will diese Belastung daher auf seine Kunden abwälzen. Das Urteil im Fall ist für Ende Januar angekündigt.

Die Richter verwiesen jedoch darauf, der Fall habe das Potenzial, womöglich sogar vor dem Bundesgerichtshof zu landen.

Der Anwalt der Volksbank berief sich auf variable Zinsen, die jeder Kontoinhaber beim Abschluss seines Vertrages akzeptiere. In Zeiten niedriger Zinsen könnten diese eben auch ins Minus gehen. Für die Richter ist entscheidend, ob und wann Kunden von ihrer Bank auf die möglichen Kosten hingewiesen würden.

Neue Verträge seien somit unbedenklich, da sich die Vertragspartner bewusst auf die entsprechenden Konditionen einließen, führte das Gericht aus. Würden Negativzinsen allerdings auf alte, bestehende Verträge berechnet, sei das problematisch, da es ohne das bewusste Einverständnis der Sparer geschehe. dpa

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Erstellt:
09.12.2017, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 49sec
zuletzt aktualisiert: 09.12.2017, 06:00 Uhr

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