Justiz
Nicht nur Kopfarbeit zählt
Eine Rottenburger Schülerin wollte schulische und handwerkliche Ausbildung verbinden. Ihr Bafögantrag wurde zunächst abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Mädchen Recht und wertet damit die praktische Ausbildung auf.
17.11.2018