Corona-Verordnung

Neue Regeln am Montag: Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene

Die Landesregierung hat am Freitag erneut die Corona-Verordnung angepasst. Die neuen Regeln treten am Montag, 20. Dezember, in Kraft: Die Personen-Obergrenze bei Treffen gelten nun auch bei Geimpften und Genesenen. Für Silvester gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbote. Messen werden untersagt.

17.12.2021

Von ST

Bild: Samuel F. Johanns / Pixabay

Bild: Samuel F. Johanns / Pixabay

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund (MPK) um. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als zehn Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, 20. Dezember, in Kraft und gilt zunächst bis Montag, 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Hier die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: In der Alarmstufe II gilt, dass Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen mit 50 Personen (im Innenraum) bzw. mit 200 Personen (im Freien) gestattet sind.

  • Soweit eine nicht-geimpfte oder nicht-genesene Person teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt und eine Person eines weiteren Haushalts.
  • Personen unter 18 Jahren bleiben bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl und Haushalte unberücksichtigt.

Private Zusammenkünfte von nicht-geimpften oder nicht-genesenen Personen sind in der Alarmstufe II nur mit den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Personen unter 18 Jahren zählen nicht dazu.

Ansammlungs- und Verweilverbot von Gruppen von mehr als zehn Personen zu Silvester auf festgelegten öffentlichen Plätzen.

Messen werden in der Alarmstufe II untersagt.


Zutritt zu kommunalen Verwaltungen:
In den Alarmstufen ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher (nicht geimpft bzw. nicht genesen) die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises erforderlich. Diese Regelung gilt erst ab dem 1. Januar 2022, die Behörden können Ausnahmen vorsehen.


Testnachweis bei gesundheitsbezogenen Dienstleistungen:
In Paragraf 17 Absatz 2 der Corona-Verordnung wird für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinischer Fußpflege und ähnlichen gesundheitsbezogenen Dienstleistungen die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises geregelt.

Der Stufenplan

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufen landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 3 oder ab 390 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe II: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 6 oder ab 450 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

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Erstellt:
17.12.2021, 15:02 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 26sec
zuletzt aktualisiert: 17.12.2021, 15:02 Uhr

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