Lernplattform

Neue Lösung für Distanzunterricht

Der Fernwartungsspezialist Teamviewer verspricht mehr Datenschutz für Schulen. Das baden-württembergische Kultusministerium sieht den Vorstoß der Göppinger positiv.

08.10.2021

Von Caroline Strang

Corona hat der Digitalisierung an Schulen einen Schub verliehen. Der Softwarespezialist Teamviewer aus Göppingen will Schülern und Lehrern eine sichere Lernplattform bieten. Foto: Stefan Puchner/dpa

Corona hat der Digitalisierung an Schulen einen Schub verliehen. Der Softwarespezialist Teamviewer aus Göppingen will Schülern und Lehrern eine sichere Lernplattform bieten. Foto: Stefan Puchner/dpa

Göppingen. Seit Corona ist vieles anders in den Klassenzimmern. Die Maskenpflicht soll im Südwesten bald fallen, aber digitale Medien und die damit verbundene Software-Lösungen werden weiter eine größere Bedeutung behalten als vor der Pandemie. Dabei gab es viel Probleme – bei der Einführung, mit Abstürzen und Leistungsabfällen und auch mit dem Datenschutz.

Der Fernwartungspezialist Teamviewer aus Göppingen will das mit seiner Schulplattform alles besser machen. „Teamviewer Classroom ist die erste vollständig datenschutzkonforme Distanzunterrichtslösung eines führenden europäischen Technologieunternehmens, die auf die Nutzung von Drittanbietern verzichtet“, sagt Hendrik Witt, Leiter Produktentwicklung. Alle Datenströme verlaufen laut Witt innerhalb der EU, „also DSGVO-konform und mit höchsten Privatsphäre- und Sicherheitsstandards.“

Moodle ist weit verbreitet

Dass Teamviewer überhaupt eine derartige Plattform entwickelt hat, ist der Pandemie und ihrer Auswirkungen auf den Bildungssektor geschuldet, erläutert Witt. „Denn auch nach anderthalb Jahren im Corona-Modus hat sich noch keine europaweite Lösung für Distanzunterricht etabliert. Das wollten wir ändern.“

Grundsätzlich klar ist: Corona hat der Digitalisierung an den Schulen einen Schub verliehen, sagt Benedikt Reinhard, Sprecher des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. „So haben im vergangenen Jahr beispielsweise etwa 2500 Schulen – von insgesamt etwa 4500 Schulen – Moodle genutzt, es gibt etwa 400?000 registrierte Nutzerinnen und Nutzer, von denen im vergangenen Schuljahr zu Spitzenzeiten etwa die Hälfte gleichzeitig online war.“ Moodle ist ein Lernmanagementsystem, das das Land allen Schulen kostenfrei zur Verfügung stellt.

Dem Kultusministerium liegt seinen Angaben zufolge keine abschließende Übersicht dazu vor, welche Anbieter die Schulen für die verschiedenen Einsatzzwecke digitaler Medien im Unterricht nutzen. „Die Zuständigkeit für die schulische Ausstattung obliegt den Schulträgern“, sagt Reinhard. Diese hätten teilweise Verträge mit Dienstleistern abgeschlossen.

Und da begannen vielerorts auch die Probleme. Denn das Thema Datenschutz ist gerade in Schulen wichtig. „Die Rechtslage zum Thema Datenschutz bei der Verarbeitung von Daten außerhalb von Europa ist natürlich auch in der Schule zu beachten“, sagt Reinhard. Hier bestehe insbesondere das Problem, dass auch bei einer freiwilligen Nutzung im schulischen Kontext sehr hohe Hürden anzulegen seien. „Da eine freiwillige Zustimmung jederzeit zurückgezogen werden kann, ist eine verbindliche Integration solcher Produkte in den Unterricht im Hinblick auf die Planbarkeit und Verlässlichkeit schwierig“, erklärt Reinhard.

Witt wird da konkreter: „Die Pandemie hat uns gezeigt, wie stark wir in Europa von großen US-Anbietern abhängig sind, wenn es darum geht, schnell skalierbare Lösungen zu implementieren.“ So sei es auch im Bereich des Distanzunterrichts während der Corona-Krise mangels anderer Alternativen und trotz der Warnungen der Datenschützer oft nötig gewesen, zu US-Lösungen zu greifen. „Der europäische Markt für Online-Bildung ist derzeit noch durch Insellösungen verschiedener Anbieter in den einzelnen europäischen Ländern geprägt.“ Es gebe keinen europäischen Standard.

Das Kultusministerium in Stuttgart jedenfalls findet den Einstieg von Teamviewer gut. „Das Ministerium begrüßt die Aktivitäten von Firmen am Markt, entsprechend rechtskonforme Lösungen zur Verfügung zu stellen und wird das Produkt in die Überlegungen mit einbeziehen“, sagt Reinhard. Gleichwohl würden für eine Beschaffung die Rahmenbedingungen des Vergaberechts gelten – das bedeute, dass sich auch Teamviewer einem Ausschreibungswettbewerb stellen müsse.

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Erstellt:
08.10.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 36sec
zuletzt aktualisiert: 08.10.2021, 06:00 Uhr

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