Tourismus

Neue Hürden für Urlauber

Weitere Länder werden zu Hochinzidenzgebieten, Gesundheitsminister Jens Spahn will die Testpflicht ausdehnen: Was?bedeutet das für Reisende?

28.07.2021

Von MICHAEL GABEL

Argumentiert für eine Ausweitung der Testpflicht für Rückreisende: Minister Jens Spahn. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Argumentiert für eine Ausweitung der Testpflicht für Rückreisende: Minister Jens Spahn. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Es bleibt kompliziert: Urlaub im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ist mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden. Nun wird über zusätzliche Testpflichten debattiert. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Pläne verfolgt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei Rückreisen aus dem Urlaub? Der CDU-Politiker hat vor, die Testpflicht für Reiserückkehrer erheblich auszuweiten. Zum Beispiel sollen Urlauber, die mit dem Auto nach Deutschland zurückkehren, einen negativen Corona-Test vorlegen oder ihre Impfung beziehungsweise Genesung nachweisen müssen, wie Spahn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte. Derzeit gilt diese Regelung nur für Flugreisende. Der Virologe Martin Stürmer begrüßte den Vorstoß und forderte darüber hinaus, dass auch Geimpfte und Genesene grundsätzlich getestet werden, wenn sie aus Hochrisikogebieten kommen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass Spahns Pläne umgesetzt werden? Eine Sprecherin Spahns sagte am Dienstag: „Die Abstimmungen innerhalb der Regierung dazu laufen.“ Gegen die Idee, auch Autoreisende zu kontrollieren, gibt es aber erheblichen Widerstand. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, sie halte eine solche Vorschrift für unverhältnismäßig. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich im Vorfeld gegen stationäre Grenzkontrollen gewandt, um „lange Staus zu vermeiden“.

Spanien und die Niederlande gelten jetzt als Hochinzidenzgebiete. Was ändert sich für Rückreisende? Wer nicht geimpft oder genesen ist und aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss für zehn Tage in Quarantäne, aus der man sich jedoch nach fünf Tagen freitesten kann. Dies gilt für Reisen per Flugzeug, mit der Bahn und mit dem Pkw. Beim Deutschen Reiseverband schätzt man, dass sich derzeit allein in Spanien etwa 400 000 deutsche Urlauber aufhalten.

Kann man eine gebuchte Reise absagen, wenn eine Region zum Hochinzidenzgebiet erklärt wird? Grundsätzlich gilt: Pauschalreisende haben im Vergleich zu Individualreisenden bessere Chancen, ohne Stornierungskosten von ihrer Reise zurückzutreten. Dies gilt aber nur für den Fall, dass bei der Buchung keine Reisewarnung vorlag. Der deutsche Reiseriese DER Touristik teilte mit, dass Spanien- und Niederlande-Reisenden vom Unternehmen kostenfreie Stornierungsmöglichkeiten angeboten würden.

Ist es vertretbar, Urlaub in einem Hochinzidenzgebiet zu machen? Pauschal lasse sich das Risiko von Reisen in Hochinzidenzgebiete nicht bewerten, sagte der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit. „Keine Reise ist wie die andere, und jeder Reisende ist anders.“ Wer beispielsweise am Ballermann auf Mallorca feiere, habe ein relatives hohes Risiko, sich zu infizieren. Das gelte in gewisser Weise auch für Geimpfte. Eine Impfung sei nämlich „kein Persilschein“ und berechtige nicht dazu, alle Schutzmaßnahmen über Bord zu werfen, betonte der Virologe. Auch als Geimpfter könne man sich „noch anstecken und das Virus auch weitergeben, wenn auch seltener als Ungeimpfte“. Vor schweren oder gar tödlichen Verläufen seien Geimpfte allerdings sehr gut geschützt.

Was halten die Bundesbürger vom Urlaub in Hochinzidenzgebieten? Nicht viel. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov lehnen zwei Drittel der Deutschen touristische Reisen in Risikogebiete ab. Nur rund ein Viertel sagte, dass solche Reisen vertretbar seien. Ähnlich sehen die Werte bei den Quarantänepflichten aus, die für Rückreisende aus Hochinzidenzgebieten gelten. 73 Prozent sind dafür, die Quarantänepflichten beizubehalten oder sogar noch zu verschärfen. Nur 22 Prozent wünschen sich eine Lockerung oder Abschaffung.

Bekommt man weiter Gehalt, wenn man bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet in Quarantäne muss? Die Rechtslage ist eindeutig: „Lohn gibt es nur für Arbeit“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jürgen Markowski. Das gelte für die Corona-Quarantäne ebenso wie für eine verspätete Rückkehr zum Arbeitsplatz, wenn etwa der Flughafen wegen eines Vulkanausbruchs gesperrt war, wenn Piloten streikten oder das Auto defekt war. Eine Strafe darf es allerdings ebenfalls nicht geben. Wichtig: Wer zum Beispiel nach einem Urlaub nicht rechtzeitig an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, muss seinen Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend darüber informieren. Markowksi rät davon ab, vorsorglich schon mal den Dienstlaptop in den Urlaub mitzunehmen. Wer schon vor Reiseantritt mit gravierenden Problemen bei der Rückkehr rechne, solle lieber zu Hause bleiben oder sich ein anderes Ferienziel suchen.

Gibt es wegen der Krise derzeit viele Schnäppchenangebote? Eher nicht. Es gibt nur wenige Flüge, und das Übernachtungsangebot ist eingeschränkt. Zudem nimmt die Nachfrage nach Urlaub im Ausland wieder zu. Die Folge: Die Preise für Hin- und Rückflüge ins Ausland liegen nach Angaben des Vergleichsportals Check24 im Schnitt aktuell 29 Prozent höher als im Vergleichszeitraum 2019. Hotelübernachtungen und Ferienwohnungen sind ebenfalls teurer geworden.

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Erstellt:
28.07.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 12sec
zuletzt aktualisiert: 28.07.2021, 06:00 Uhr

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