Mehr Geld mit Ferienwohnung

Mieterbund fordert Umwandlungs-Verbot für Wohnungen – OB Palmer lehnt das ab

Die Tübinger Mieten sind happig genug. Noch mehr Geld lässt sich mit der Vermietung als Ferienwohnung verdienen. Es gibt Hinweise auf professionelle Vermieter in Internet-Portalen wie Airbnb. Doch die geplante Zweckentfremdungsverordnung soll sich einzig gegen den Wohnungsleerstand richten – nicht gegen die Umwandlung in Ferienwohnungen oder Büros.

09.07.2016

Von Volker Rekittke

„Großes sonniges Zimmer in Stadtvilla“ gefällig? Bei „Airbnb“ finden sich schon etliche Tübingen-Angebote. Bild: Sommer

„Großes sonniges Zimmer in Stadtvilla“ gefällig? Bei „Airbnb“ finden sich schon etliche Tübingen-Angebote. Bild: Sommer

Tübingen. Das „helle Zimmer mit Neckarblick“ gibt’s für 40 Euro die Nacht, die Unterkunft mit zwei Betten für 65 Euro: „Genieße das Französische Viertel!“ Vor allem in der Tübinger Altstadt, etwa an der Burgsteige, werden im Internet-Portal „Airbnb“ Zimmer und Wohnungen angeboten – darunter allein zehn Offerten eines einzigen privaten Anbieters. Für Paul Rodermund vom Wohnraumbündnis Tübingen ist das ein deutlicher Hinweis auf einen gewerblichen Vertrieb, zumal die Schlüsselübergabe mittels des am Altstadt-Haus angebrachten Schlüsselsafes läuft.

Weit über 100 Tübingen-Angebote finden sich bei „Airbnb“, mehr als 90 bei „Fewo-Direkt“. Teils sind es die gleichen, doch es gibt ja noch mehr Portale: Trip Advisor, Booking.com, Wimdu…

Sofern Steuern gezahlt werden, sind solche Angebote keineswegs illegal. Jedoch: „Dadurch werden dem ohnehin angespannten Tübinger Wohnungsmarkt Wohnungen entzogen“, sagt Rodermund. Das sieht auch Thomas Keck vom Mieterbund Tübingen-Reutlingen so. Mit Ferienwohnungen könne man oft „ein Mehrfaches der normalen Miete einnehmen“. Keck: „Das macht die Sache verführerisch.“ Wie groß das Problem in Tübingen ist, kann er nicht sagen. Ähnliche Entwicklungen gebe es aber „in allen Städten, die touristisch interessant sind“. Der Mieter-Lobbyist spricht sich deshalb für ein kommunales Verbot der weiteren Umwandlung von regulären Miet- in Ferienwohnungen aus.

Gabriele Eberle vom Bürger- und Verkehrsverein (BVV) Tübingen sieht solche Forderungen kritisch. Viele Tübingen-Touristen wollten eben nicht ins Hotel, sondern bevorzugten individuelle Formen des Reisens, etwa Privatwohnungen oder -zimmer, gern auch „mit Familienanschluss und Kontakt zu Einheimischen“. Zudem suchten in Tübingen längst nicht nur Touristen eine zeitweilige Unterkunft, sondern auch Angehörige von Klinikumspatienten, Bau-Monteure oder Eltern von Studenten auf Tübingen-Besuch. Zumindest für die beim BVV gelisteten Unterkünfte (im Internet unter: tuebingen-info.de) plädiert Eberle deshalb für einen Bestandsschutz.

Da braucht sich die Tourismus-Managerin Eberle keine Sorgen zu machen. Denn in dem Entwurf für eine Zweckentfremdungsverordnung, die den Tübinger Stadträten gestern zugesandt wurde, geht es überhaupt nicht um die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder auch Büros. „Es ist eine reine Leerstandssatzung“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer, der im Vorfeld sehr für die Verordnung getrommelt hatte. „Wir wollen ein klares politisches Signal: Leerstand können wir in dieser Situation nicht tolerieren.“ Nach Angaben der Stadtverwaltung stehen in Tübingen mehr als 150 Häuser sowie etliche Wohnungen dauerhaft leer. Zugleich ist Tübingen bundesweit eine der teuersten Städte zum Wohnen.

Eine massenhafte Umwandlung in Ferienwohnungen hat Palmer bislang jedenfalls nicht beobachtet, professionelle Internet-Anbieter spielten in Tübingen noch keine allzu große Rolle. Sollte sich das in den kommenden Jahren ändern, könne der Gemeinderat ja nachjustieren. Und so wie Eberle findet auch Palmer, dass manche temporäre Vermietung „völlig in Ordnung“ und sogar gewünscht ist – etwa für Gastprofessoren oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die für einige Wochen eine Bleibe suchen. Palmer: „Die Universität sagt, dass es dafür eher noch mehr Angebote geben sollte.“

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Erstellt:
09.07.2016, 07:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 27sec
zuletzt aktualisiert: 09.07.2016, 07:00 Uhr

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