Pandemie
Mehr private Treffen und viele Tests
Was Bund und Länder jetzt planen – und worüber noch Uneinigkeit bei den Öffnungsschritten besteht.
Berlin. Den Lockdown wegen der Mutationen bis zum 28. März verlängern und gleichzeitig schon nächste Woche spürbare Lockerungen erlauben, diesen Spagat will die neue Runde von Ministerpräsidenten und Kanzlerin hinbekommen. Einige Punkte, um die dabei gerungen wird.
Öffnungen auch ohne Inzidenz von 35: Erst am 10. Februar hatten die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Sieben-Tage-Inzidenz, also der Zahl der Neuinfektionen pro 100.000?Einwohner, die Zügel angezogen: Lockerungen sollte es erst unterhalb der Inzidenz 35 geben. Zuvor war seit Mai 2020 die 50 das Maß aller Dinge. Nun wollen Bund und Länder laut Beschlussvorlage „erproben“, wie auch bei Inzidenzen über 35 Öffnungsschritte möglich werden.
So sollen ab 8.?März wieder private Treffen für zwei Haushalte erlaubt sein, mit maximal fünf Personen über 14 Jahren. Das Öffnungs-Wirrwarr soll verschwinden – bundesweit öffnen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Auch Fahr- und Flugschulen sollen arbeiten, bei „tagesaktuellem“ Schnell- oder Selbsttest der Kunden.
Öffnungen bei Inzidenz unter 35: Zusätzlich soll es landesweit oder regional möglich sein, wenn eine stabile Inzidenz von unter 35 vorliegt, Geschäfte, Museen und Zoos zu öffnen sowie kontaktfreien Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen an der frischen Luft zu erlauben. Bleibt der Inzidenzwert 14?Tage lang unter der 35, sollen Außengastronomie, Theater, Kinos öffnen können.
In Regionen mit einer niedrigen Sieben-Tages-Inzidenz können sich drei Haushalte „mit zusammen maximal zehn Personen“ treffen – ob das bei einer Inzidenz unter 50 oder doch erst unter 35 der Fall sein soll, ist umstritten.
Ostern: Anders als vor einem Jahr sollen Verwandtenbesuche möglich sein. Daher werden dem Papier zufolge die Länder vom 2. April bis zum 5. April Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen über 14?Jahre aus dem engsten Familienkreis zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf über 14-Jährige bedeutet.
Schnelltests: Bund und Länder planen, das Personal in Schulen und Kitas sowie „alle Schülerinnen und Schüler“ grundsätzlich wöchentlich kostenlos Schnelltests zu unterziehen – ob ein- oder zweimal, ist umstritten. Zudem sollen Unternehmen verpflichtet werden, „ihren in Präsenz Beschäftigten“ wöchentlich Schnelltests anzubieten. Und letztlich soll es doch noch für jedermann kostenlose Schnelltests geben – in Testzentren oder beim Hausarzt, nicht in der Apotheke. Auch hier muss geklärt werden, ob ein- oder zweimal die Woche.
Notbremse: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einer Region deutlich an, sollen wieder härtere Maßnahmen greifen – ab welchen Wert reagiert werden muss, ist noch nicht ausgemacht.
Impfen: Ab der zweiten Märzwoche sollen sich Arztpraxen am Impfen beteiligen, ab April dann flächendeckend. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet für Mitte April mit drei Millionen Impfdosen je Woche, das sei ohne Praxen nicht zu verimpfen. Ab Anfang Mai seien fünf Millionen zu erwarten – auch das sei mit Hilfe von 75.000 in Frage kommenden Praxen zu bewältigen, schließlich verimpfe man seit Jahrzehnten Grippe-Vakzine. Die KBV geht davon aus, dass bis August jeder, der das will, geimpft sein kann.