Tübingen
Landwirtschaftsamt: Felder sind keine Spielwiese
Das schöne Wetter lockt Menschen nach draußen – zum Spazierengehen, um Sport zu treiben, oder einfach, um die Landschaft zu genießen.
Die Abteilung Landwirtschaft des Tübinger Landratsamts weist aber darauf hin, dass Wiesen und Äcker außerhalb der Ortschaften landwirtschaftlich genutzt werden und für sie ein Betretungsverbot gilt. Der Wiesenaufwuchs wird als wichtiges Futtermittel für die Tiere auf den Höhen gebraucht. Damit die Landwirte den Aufwuchs gut ernten können, ist das Betreten der Wiesen vom Einsetzen der Vegetationszeit im Frühjahr bis zur Winterruhe verboten.
Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entfernen und mitzunehmen. Verunreinigtes Erntegut sei gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Landwirte gleichermaßen. Das Landratsamt appelliert daher an alle, Rücksicht zu nehmen und landwirtschaftliche Flächen nicht zu betreten. Die blühenden Wiesen und das wachsende Getreide kann man auch von den Wegen aus genießen.