Recht

Koalition plant Rolle rückwärts

Nach mehreren spektakulären Fällen wurden die Strafen bei Delikten im Bereich Kinderpornografie verschärft. Nun ist klar: In einem Punkt schoss man weit über das Ziel hinaus.

27.03.2023

Von Michael Gabel

Was soll ein Lehrer tun, wenn er auf einem Schülerhandy anzügliche Fotos einer Schülerin entdeckt? Die Fotos als Beweismaterial weiterschicken an Eltern oder Schulleitung? Besser nicht. Denn eine solche Handlung zählt seit der Gesetzesverschärfung vor knapp zwei Jahren als „Verbreitung kinderpornografischer Inhalte“. Mit der Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Dieselbe Strafe droht Eltern, di...

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Erstellt:
27.03.2023, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 14sec
zuletzt aktualisiert: 27.03.2023, 06:00 Uhr

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