Kreis Tübingen

Kontaktnachverfolgung: Kein Anruf mehr vom Gesundheitsamt

Infizierte müssen ihre Kontakte nun in Eigenverantwortung informieren. Die Quarantäne gilt weiterhin.

10.11.2021

Von lms

Im Tübinger Landratsamt ist das Gesundheitsamt untergebracht. Archivbild: Ulrich Metz

Im Tübinger Landratsamt ist das Gesundheitsamt untergebracht. Archivbild: Ulrich Metz

Viele wundern sich, dass sie keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen, wenn sie mit dem Coronavirus infiziert sind oder Kontakt mit einem Infizierten hatten. Die Kontaktnachverfolgung konzentriere sich nun nur noch auf größere Ausbrüche, etwa wie unlängst beim Bachchor oder dort, wo Risikogruppen geschützt werden müssen, in Altenheimen beispielsweise, in Krankenhäusern sowie Kitas und Schulen, teilt das Landratsamt mit.

Diese Änderung ist eine Entscheidung des Sozialministeriums, um die Überlastung in den Behörden inmitten der vierten Welle zu vermeiden. Vielmehr will das Land auf Eigenverantwortung setzen: Erkrankte müssen das Informieren jetzt selbst und freiwillig übernehmen, bei Symptomen von deren Beginn an 48 Stunden zurückzurechnen und überlegen, wen man in dieser Zeit getroffen hat.

Für positiv Getestete ist die zweiwöchige Quarantäne aber weiterhin verpflichtend – auch für Geimpfte und Genesene. Für Menschen mit engem Kontakt zu einem Erkrankten oder Haushaltsmitglieder dauert sie zehn Tage. Geimpfte oder Genesene ohne Symptome können sich aber nach fünf Tagen auf eigene Kosten per PCR-Test freitesten und bei einem negativen Ergebnis die Quarantäne beenden. Wer einen vollständigen Impfschutz hat oder genesen ist, muss, wenn er oder sie nur Kontakt zu einer infizierten Person hatte, nicht in die sogenannte Absonderung.

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Erstellt:
10.11.2021, 17:42 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 38sec
zuletzt aktualisiert: 10.11.2021, 17:42 Uhr

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