Eispreis-Absprache: Jetzt ermittelt das Kartellamt
Kartellamt ermittelt gegen Eishersteller
Nach dem TAGBLATT-Bericht über Absprachen zwischen Tübinger Eisdielen-Besitzern schaltet sich das Stuttgarter Ministerium ein.
Drei Tübinger Eisdielen-Besitzer haben gleichzeitig den Preis pro Kugel von 1,20 auf 1,50 Euro angehoben. Zwei sagten dem TAGBLATT gegenüber, dass man sich dabei abgesprochen habe. Weil Preisabsprachen aber verboten sind, ermittelt nun das Wirtschaftsministerium in Stuttgart bezüglich einer möglichen „Eisabsprache“ in Tübingen. Dabei werde das Ministerium als zuständige Landeskartellbehörde „zunächst unter Anhörung der betroffenen Betreiber einen gesicherten Sachverhalt klären“, teilte Ministeriums-Sprecherin Susanne Glaser auf TAGBLATT-Nachfrage mit: „Erst dann kann über weitere Maßnahmen entschieden werden.“
Absprachen verboten
Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) heißt es in Paragraf 1: „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“