Eispreis-Absprache: Jetzt ermittelt das Kartellamt

Kartellamt ermittelt gegen Eishersteller

Nach dem TAGBLATT-Bericht über Absprachen zwischen Tübinger Eisdielen-Besitzern schaltet sich das Stuttgarter Ministerium ein.

28.03.2017

Von vor

Hmmm, lecker! Aber mit 1,50 Euro pro Kugel leider auch ziemlich teuer: das Tübinger Speiseeis am Beginn der Saison 2017. Bild: Metz

Hmmm, lecker! Aber mit 1,50 Euro pro Kugel leider auch ziemlich teuer: das Tübinger Speiseeis am Beginn der Saison 2017. Bild: Metz

Drei Tübinger Eisdielen-Besitzer haben gleichzeitig den Preis pro Kugel von 1,20 auf 1,50 Euro angehoben. Zwei sagten dem TAGBLATT gegenüber, dass man sich dabei abgesprochen habe. Weil Preisabsprachen aber verboten sind, ermittelt nun das Wirtschaftsministerium in Stuttgart bezüglich einer möglichen „Eisabsprache“ in Tübingen. Dabei werde das Ministerium als zuständige Landeskartellbehörde „zunächst unter Anhörung der betroffenen Betreiber einen gesicherten Sachverhalt klären“, teilte Ministeriums-Sprecherin Susanne Glaser auf TAGBLATT-Nachfrage mit: „Erst dann kann über weitere Maßnahmen entschieden werden.“

Absprachen verboten

Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) heißt es in Paragraf 1: „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“