Reutlingen/Pfullingen

Illegaler Welpenhandel aufgedeckt

Reutlinger Polizei, Tübinger Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt des Landkreises Reutlingen ermitteln gegen einen 28-Jährigen wegen des Verdachts des illegalen Hundehandels und Verstößen gegen weitere tierschutzrechtliche Vorschriften.

17.12.2021

Von ST

Symbolbild: ©Heiko Küverling - stock.adobe.com

Symbolbild: ©Heiko Küverling - stock.adobe.com

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung stehe der Mann im Verdacht, seit Beginn des Jahres einen schwunghaften Handel mit mehr als 48 Welpen betrieben zu haben – und zwar vorwiegend mit Labrador- und Golden-Retriever-Welpen, die er unter falschen Namen auf verschiedenen Internetportalen zum Kauf anbot. Den Interessenten gegenüber gab er die Tiere als reinrassig aus. Nachdem mehrere Käufer diesbezüglich misstrauisch geworden waren und die Welpen teilweise erkrankten, erstatteten sie Anzeige.

Weil sich im Zuge der Ermittlungen nicht nur der Verdacht auf tierschutzrechtliche Verstöße sondern auch des Betruges erhärtete, erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für vier zum Verkauf der Hunde genutzte Wohnungen in Reutlingen und Pfullingen. Bei der anschließenden Durchsuchung am Mittwoch fanden die Ermittler laut der Mitteilung unter anderem sechs Hundewelpen, um die sich das Veterinäramt umgehend gekümmert hat. Zudem wurden etwa 10.000 Euro Bargeld sichergestellt, das mutmaßlich aus den Hundeverkäufen stammt.

Der 28-Jährige wurde vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen, insbesondere zur Herkunft der Hunde und möglichen weiteren Beschuldigten, dauern an. Hundekäufer, die im Laufe des Jahres insbesondere Labrador- oder Golden-Retriever-Welpen in Reutlingen oder Pfullingen erworben haben und dabei keinen Kaufvertrag oder Stammbaum erhalten haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07121/942-3333 zu melden.

„Leider ist dieser Fall von illegalem Welpenhandel kein Einzelfall, sondern ein lukratives Geschäftsmodell, das sich nur sehr schwer überprüfen und eindämmen lässt“, teilt das Reutlinger Veterinäramt in einer Zumeldung mit. Die oftmals im Ausland geborenen und unter sehr schlechten Bedingungen aufgezogenen Welpen werden demnach viel zu früh von dem Muttertier getrennt und illegal unter nicht tierschutzkonformen Bedingungen nach Deutschland transportiert. „Häufig leiden die meist zu jungen und nicht geimpften Tiere unter Krankheiten und Verhaltensstörungen. Meist werden die Hunde im Internet angeboten, abgewickelt werden die Welpenverkäufe häufig auf Parkplätzen oder der Straße“, heißt es weiter. Aber auch beim Hundekauf in Wohnungen von vermeintlichen Züchtern sollten Hundeinteressenten aufmerksam sein, rät das Amt.

Das Veterinäramt und die Polizei raten zudem, dass sich Interessierte vorab informieren sollten, worauf beim Welpenkauf zu achten ist. Wird etwa der Kontakt zur Mutterhündin verweigert, ist das ein Warnsignal. Der Wurfbereich sollte sauber und hundegeeignet sein, also die Welpen zum Spielen anregen. Wichtig ist außerdem ein Kaufvertrag, in dem die Züchterin oder der Züchter namentlich benannt werden. Weitere Informationen dazu finden sich zum Beispiel auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Form einer Checkliste.

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Erstellt:
17.12.2021, 10:39 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 17sec
zuletzt aktualisiert: 17.12.2021, 10:39 Uhr

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