Versicherung

Hochwasser, und dann?

Schäden am Gebäude, die bei Unwettern entstehen, können schnell teuer werden. Helfen kann da eine Versicherung. Doch welche Police haftet wann?

12.07.2021

Von JULIA KLING

Vollgelaufene Keller wie hier im baden-württembergischen Karlsbad sind derzeit häufig die Folge von starken Gewittern. Wer für die Schäden aufkommt, hängt oft von der Versicherung ab.  Foto: Fabian Geier/Einsatz-Report24/dpa

Vollgelaufene Keller wie hier im baden-württembergischen Karlsbad sind derzeit häufig die Folge von starken Gewittern. Wer für die Schäden aufkommt, hängt oft von der Versicherung ab. Foto: Fabian Geier/Einsatz-Report24/dpa

Ulm. Draußen blitzt und regnet es, drinnen drückt das Wasser aus dem Abfluss nach oben oder läuft durch Fenster und Türen in das Gebäude. In den vergangenen Wochen kam es in zahlreichen Haushalten in Deutschland zu solchen Situationen. Nur was tun, wenn das Wasser wieder aus der Wohnung ist, der Schaden aber umso deutlicher sichtbar wird?

Die Kosten für die Wiederinstandsetzung können schnell in die Tausende gehen. Allein die Unwetterserie Ende Juni mit Starkregen und Hagel hat nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bundesweit versicherte Schäden in Höhe von 1,7 Milliarden Euro verursacht. „Die Unwetterserie ist damit für die Sachversicherer jeweils das zweitgrößte Hagel- beziehungsweise Starkregenereignis seit 2002“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Diese Summe spiegle jedoch nicht die Kosten der gesamten Schäden wider. Laut GDV sind hierzulande zwar fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert, jedoch nur knapp die Hälfte gegen Schäden infolge von Starkregen und Hochwasser versichert. Wichtig ist zu wissen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt.

Welche Risiken deckt eine Wohngebäudeversicherung ab? „Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstehen, sind in den meisten Fällen durch die Gebäudeversicherung abgedeckt“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dagegen seien etwa Starkregen-Ereignisse und Überschwemmungen meist nicht abgedeckt. „Dafür muss zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden“, erklärt die Rechtsanwältin. Generell übernehme der Versicherer die Kosten, um Schäden an der Immobilie zu beseitigen. Hier sei es aber wichtig, genau zu wissen, was in den bestehenden Verträgen geregelt ist, betont Weidenbach.

Bei Schäden, die durch einen Sturm entstanden sind, muss der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringen, dass mindestens Windstärke acht herrschte. Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BDV) rät, sich im Zweifelsfall beim Deutschen Wetterdienst zu informieren.

Welche Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung ab? Eine Elementarschadenversicherung deckt nicht nur Schäden ab, die durch Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau entstehen – jedoch nur, wenn eine Rückstausicherung vorhanden ist –, sondern auch Schäden infolge von Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen oder Erdrutsche, erklärt Frenz. Regelmäßig nicht versichert sind Schäden durch Sturmflut und Grundwasser. Denn Wasser ist nicht gleich Wasser. „Gegen Grundwasser, das von unten ins Mauerwerk eindringt, versichert Sie keiner“, sagt Weidenbach. Aber auch bei Elemtarschaden-Policen gibt es Beschränkungen, betont der Bund der Versicherten. Meist gelte ein Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens, der mindestens 500 Euro umfasse. Zudem ist diese Police nur in Verbindung mit einer Gebäude- oder Hausratversicherung abzuschließen. Weidenbach sieht darin keinen Nachteil. „Dann muss man im Schadenfall schon nicht an zwei Fronten kämpfen, um seinen Schaden geltend machen zu können.“

Wer muss welche Versicherung abschließen? „Der Mieter oder die Mieterin muss grundsätzlich das versichern, was ihm oder ihr gehört, sprich den Hausrat. Das ist alles, was er oder sie aus der Wohnung oder dem Haus wieder mitnehmen kann“, erklärt Weidenbach. Der Vermieter sei hingegen für das Gebäude verantwortlich, das sich in seinem Besitz befindet. „Er muss sich folglich um die Gebäude- und Elementarschadenversicherung kümmern.“

Was tun im Schadenfall? „Fotos machen und schauen, dass der Schaden nicht noch größer wird“, rät Elke Weidenbach. „Der Versicherte hat im Rahmen der Minimierungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden am Gebäude oder Inventar nicht noch größer wird.“ Das heißt, die Räume sollten so weit möglich von Wasser und Dreck befreit werden. Ein Loch im Dach könne etwa mit einer Plane abgedeckt werden. „Aber nur, wenn Sie sich dadurch nicht in Gefahr bringen“, betont Weidenbach. Ansonsten sollten jedoch keine Reparaturmaßnahmen in Eigenregie durchgeführt oder beauftragt werden, bevor der Versicherer informiert wurde. „Der Schaden muss für den Versicherer nachvollziehbar sein“, erklärt die Rechtsanwältin.

Mit Blick auf diesen Sommer – lohnt sich der Abschluss einer Versicherung noch? „Grundsätzlich gilt die Versicherung ab dem folgenden Werktag, wenn der Kunde das so möchte“, erklärt Weidenbach. Beim erstmaligen Abschluss einer Elementarversicherung gilt es jedoch auf etwaige Fristen zu achten. So sind teilweise Wartezeiten von bis zu einem Monat vermerkt. Schäden werden dann erst nach Ablauf dieser Frist von der Versicherung übernommen. Die Preise können je nach Lage der Immobilie schwanken. „Die Versicherer geben an, 99,9 Prozent der Häuser zu versichern“, sagt Weidenbach. „Die Frage ist nur, zu welchem Preis.“

Zum Artikel

Erstellt:
12.07.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 12sec
zuletzt aktualisiert: 12.07.2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!