Mobilfunk

Handy-Netz wird ausgebaut

Eine große Frequenzauktion gibt es diesmal nicht. Stattdessen schlägt die Bundesnetzagentur einen Erweiterungsplan vor, von dem auch Verbraucher profitieren sollen. Von Wolf von Dewitz,

14.05.2024

Von dpa

Mobilfunkantennen auf einem Gebäude. Das Netz soll nun weiter ausgebaut werden. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Mobilfunkantennen auf einem Gebäude. Das Netz soll nun weiter ausgebaut werden. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Deutschlands Handynetze sollen besser werden. Hierfür will die Bundesnetzagentur Ausbauregeln festlegen, die der Behördenpräsident Klaus Müller in einer Entwurfsfassung vorstellt. Dem Regelwerk kommt eine wegweisende Bedeutung zu für die künftige Qualität des Mobilfunks in Deutschland.

Worum geht es?  Alle vier bis fünf Jahre versteigert der Bund Nutzungsrechte für Frequenzbänder, die für ein gutes Handynetz elementar wichtig sind. Das spült dem Bund Milliarden in die Kasse, 2019 waren es rund 6,5 Milliarden Euro für eine etwa zwanzigjährige Nutzung. Bei der ersten großen Auktion im Jahr 2000 waren es sogar mehr als 50 Milliarden Euro. Dieses Jahr sollte eigentlich wieder versteigert werden, Anfang 2026 werden wichtige Frequenzen frei. Doch diese Auktion soll nun ausfallen.

Stattdessen werden die Nutzungsrechte wohl um fünf Jahre verlängert. In einigen Jahren soll es doch wieder zu einer Auktion kommen, bei denen andere Frequenzen einbezogen werden. Bei der Verlängerung sollen die Netzbetreiber nur relativ niedrige Gebühren zahlen – bei fünf Jahren wären das rund 600 Millionen Euro insgesamt. Im Vergleich zu den Auktionskosten 2019 sind die Gebühren also grob gesagt ein Drittel niedriger.

Warum verzichtet der Bund auf Milliarden?  Mit der Deutschen Telekom, O2 Telefónica und Vodafone gibt es drei etablierte Netzbetreiber in Deutschland und mit 1&1 seit kurzem auch eine Nummer vier – die Firma aus Montabaur baut ihr noch sehr kleines Handynetz schrittweise auf. Sie wollte an einer neuen Auktion teilnehmen, um sich weitere Frequenzblöcke zu sichern. Allerdings werden dieses Mal nicht genug Frequenzen frei, um den Bedarf von vier und nicht nur von drei Firmen zu decken. Sollte dennoch auktioniert werden, warnen die Platzhirsche vor Qualitätseinbußen zulasten der Verbraucher. Die Möglichkeit eines Tauschmodells, bei dem andere Frequenzen einbezogen werden und 1&1 zum Zuge kommen kann, lehnten die etablierten Unternehmen ab. Darauf hatte der Neuling unter den Netzbetreibern gehofft.

Warum ist das Regelwerk wichtig für Verbraucher?  Wenn die Nutzungsrechte verlängert werden, müssen sich die Netzbetreiber zur Einhaltung von Auflagen verpflichten. Damit möchte der Staat sicherstellen, dass eine flächendeckende Versorgung allmählich Realität wird und die Telekommunikationsfirmen nicht nur da bauen, wo der meiste Datenverkehr ist und es sich wirtschaftlich lohnt. So sind die Netzbetreiber beispielsweise verpflichtet, bis Ende 2024 alle Bundesstraßen mit 100 Megabit pro Sekunde abzudecken. Gemessen wird in der Nähe der Antenne und nicht am Smartphone selbst.

Was sind die Knackpunkte?  Bei der Verlängerung der Nutzungsrechte bliebe der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 außen vor. Mit speziellen Regeln dürfte sich die Behörde darum bemühen, den daraus entstehenden Nachteil für den Internetkonzern aus Rheinland-Pfalz zu minimieren. Der zweite strittige Punkt ist die Frage, wie es mit Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Handynetz weitergeht. Freenet und andere kleine Wettbewerber pochen hierbei auf eine Pflicht, dass die Netzbetreiber sie auf ihr Netz lassen müssen – das wäre eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung. Dagegen sträuben sich die großen Platzhirsche – sie wollen selbst frei entscheiden, ob sie Freenet & Co als Untermieter auf ihr Netz nehmen oder nicht.

Wie geht es weiter?  Im Herbst soll die finale Entscheidung fallen. Bis dahin sind Änderungen zwar möglich, ein radikaler Kurswechsel gilt aber als unwahrscheinlich.

Ausbaupflicht nun

in der Fläche

Die Handynetze sollen nach dem Willen der Bundesnetzagentur Anfang 2030 fast die komplette Fläche Deutschlands umfassen und Funklöcher somit weitgehend Geschichte sein. Die Netzbetreiber Deutsche Telekom, O2 Telefónica und Vodafone müssen nach den neuen Regeln 2030 jeweils 99,5 Prozent der Fläche mit einer Download-Rate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgen. Es wäre die erste Flächenauflage und somit eine Verschärfung der bislang üblichen staatlichen Ausbaupflichten für Handynetze.

Zum Artikel

Erstellt:
14.05.2024, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 51sec
zuletzt aktualisiert: 14.05.2024, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Wirtschaft: Macher, Moneten, Mittelstand
Branchen, Business und Personen: Sie interessieren sich für Themen aus der regionalen Wirtschaft? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Macher, Moneten, Mittelstand!