Landtag

Grünes Licht für Klimaschutzgesetz

Umweltministerin Walker sieht in der Novelle einen „klaren Arbeitsauftrag für diese Legislatur“.

07.10.2021

Von JENS SCHMITZ

Macht Tempo: Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Foto: Marijan Murat/dpa

Macht Tempo: Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Foto: Marijan Murat/dpa

Stuttgart. Knapp fünf Monate nach dem Start in ihre zweite Amtszeit hat die grün-schwarze Landesregierung am Mittwoch das Klimaschutzgesetz (KSG) novelliert. Mit Zustimmung der oppositionellen SPD-Fraktion wurden die Klimaschutzziele verschärft und für Windkraft und Fotovoltaik Mindestflächen beschlossen. FDP und AfD stimmten gegen die Vorlage.

Das KSG war das erste große Gesetzgebungsvorhaben der erneuerten Koalition von Grünen und CDU. Es sieht vor, bis spätestens 2040 im Land Klimaneutralität zu erreichen, die Landesverwaltung soll das bis 2030 schaffen. Vertreter beider Regierungsfraktionen nannten das Werk das ambitionierteste in Deutschland. Konkrete Maßnahmen müssen allerdings größtenteils noch beschlossen werden. „Wir haben mit diesem Gesetz einen klaren Arbeitsauftrag für diese Legislatur“, sagte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Der CDU-Umweltexperte Raimund Haser pflichtete bei: „Dieses Gesetz ist ein Hausaufgabenheft, das es gilt, abzuarbeiten.“

Das bisherige KSG definierte vor allem Rahmenbedingungen. Konkrete Maßnahmen zur Emissionsminderung regelt weiterhin das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK), das ebenfalls der Überarbeitung harrt. Die Regierung wollte aber auch das KSG stärker auf praktische Umsetzung ausrichten. Deshalb wird die bereits eingeführte Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen neben Nichtwohngebäuden ab Mai 2022 auch auf Neubauten von

Wohngebäuden erstreckt.

Das KSG aus dem Jahr 2013 war im vergangenen Jahr erstmals umfassend novelliert worden. Dabei hatte die CDU eine solche Ausweitung der Solarpflicht noch blockiert. Ab Januar 2023 soll sie nun auch bei grundlegenden Dachsanierungen greifen. Die Fotovoltaik-Pflicht auf Parkplätzen soll künftig nicht erst für Anlagen ab 75, sondern schon ab 35 Stellplätzen gelten. Außerdem sind in Regionalplänen mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik festzulegen.

Für die SPD erklärte Klima-Experte Gernot Gruber die Bereitschaft seiner Fraktion, dem Vorhaben zuzustimmen. Er tadelte allerdings, dass das Land beim Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch dem Bund hinterherhinke.

Die FDP lehnte die Novelle ab. Ihr umweltpolitischer Sprecher Frank Bonath sagte, die Windkraft-Politik werde scheitern, weil sie ineffizient sei. Die Fotovoltaikpflicht sei mangels Sanktionen lediglich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Baurechtsbehörden. Für die AfD sagte Joachim Steyer, Grün-Schwarz könne auf dem eingeschlagenen Weg seine Ziele „nie“ erreichen. Man beschäftige sich mit Details, obwohl Grundsatzfragen noch gar nicht geklärt seien. Jens Schmitz

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Erstellt:
07.10.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 07sec
zuletzt aktualisiert: 07.10.2021, 06:00 Uhr

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