Reutlingen/Tübingen · Schwurgericht

Prozess zum Brand in Fachpflegeheim: Sie ist keine Mörderin

Der Prozess um das Feuer in einem Reutlinger Fachpflegeheim endet mit der zwangsweisen Unterbringung der Brandstifterin in der Psychiatrie.

12.10.2023

Von Jonas Bleeser

Die Frau, die in einem Reutlinger Fachpflegeheim auf dem Gaisbühl ein Feuer legte, in dessen Folge drei Menschen starben, muss dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie. Das hat das Tübinger Schwurgericht am Donnerstag entschieden. Die Richter sind überzeugt, dass die Frau sich selbst das Leben nehmen wollte – und niemanden sonst töten. Dazu zündete sie am 17. Januar dieses Jahres ihr Bettzeug an...

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Erstellt:
12.10.2023, 17:30 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 01sec
zuletzt aktualisiert: 12.10.2023, 17:30 Uhr

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