Hirschau · Polizei

Geldautomat mit Gabelstapler gestohlen

Nicht nur das Geld, sondern den ganzen Automaten soll ein 22-Jähriger in der Nacht zum Mittwoch in Hirschau geklaut haben.

23.03.2022

Von Tobias Hauser

Symbolbild: ronstik - stock.adobe.com

Symbolbild: ronstik - stock.adobe.com

Solche kuriosen Fälle finden normalerweise höchstens in Film und Fernsehen statt und nicht vor der eigenen Haustüre: Laut Berichten der Polizei nahmen Beamte in der Nacht zum Mittwoch einen 22-jährigen Tatverdächtigen fest, der einen Geldautomat gestohlen hatte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand riss der Mann um kurz nach drei Uhr mit einem Gabelstapler den freistehenden Geldautomaten einer Bank in der Kingersheimer Straße in Hirschau aus seiner Verankerung. Dann lud er ihn auf und fuhr davon. Aufmerksame Zeugen, die in der Gegend unterwegs waren, beobachteten dies und alarmierten die Polizei.

Daraufhin leiteten die Beamten eine großräumige Fahndung mit mehreren Streifenwagen und einem Polizeihubschrauber ein – und hatten schnell Erfolg. Denn dabei stießen sie auf Spuren, die möglicherweise von dem Gabelstapler stammten. Sie führten die Polizisten zu einem nahegelegenes Firmengelände, wo sie auf den 22-Jährigen trafen. Er war gerade damit beschäftigt, den Automaten mit einem Trennschleifer aufzuflexen. Sie nahmen den Mann fest. Laut Polizeiangaben arbeitete er auf dem Firmengelände und hatte daher Zugang. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Festgenommene auf freien Fuß gesetzt bis er sich gegebenenfalls vor Gericht verantworten muss. Dem 22-Jährigen wird ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorgeworfen.

Das Polizeipräsidium Reutlingen konnte auf Anfrage des TAGBLATTS noch keine Aussage zum entstandenen Sachschaden oder dem Gewicht des Automaten machen. Nachfragen bei der Volksbank und der Kreissparkasse Tübingen ergaben aber, dass der Automat höchstwahrscheinlich von einem Drittanbieter betrieben wurde und vor der ehemaligen Volksbank stand.

§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Laut Strafgesetzbuch fällt unter besonders schweren Diebstahl unter anderem das Stehlen einer Sache „die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist“, wie es hier der Fall war. Das Strafmaß für besonders schweren Diebstahl reicht von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

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Erstellt:
23.03.2022, 18:07 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 57sec
zuletzt aktualisiert: 23.03.2022, 18:07 Uhr

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