Tübingen

Geld für Assistenz im Krankenhaus

Menschen mit Behinderungen bekommen künftig die Kosten für eine Assistenz ersetzt, wenn sie ins Krankenhaus müssen. Das hat der Bundestag beschlossen.

26.06.2021

Von ran

Das neue Gesetz sei für Tübingen mit seinen vielen Kliniken von zentraler Bedeutung, betont der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann. Für Menschen, die mit körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen leben, könne die Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen im Krankenhaus überlebenswichtig sein. Sonst bestehe etwa die Gefahr, dass sie „aus Angst oder Überforderung“ eine Operation ablehnten oder dass sie ihre Beschwerden nicht ausreichend kommunizieren könnten.

Die Regelung betreffe alle, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Deren Mitarbeiter würden bei entsprechendem Bedarf künftig zu 100 Prozent durch die Eingliederungshilfe finanziert. Die Regelung gelte auch für eine Begleitung durch Vertrauenspersonen aus dem privaten Umfeld, die nun bei einer Mitaufnahme oder ganztägigen Begleitung gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld hätten. Ansprüche auf Kinderkrankengeld blieben davon unberührt.

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Erstellt:
26.06.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 24sec
zuletzt aktualisiert: 26.06.2021, 01:00 Uhr

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